ESTW Duisburg 2. BS, TK Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32040
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Duisburg 2. BS, TK
ESTW Duisburg 2. BS, TK
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Duisburg 2. BS, TK
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71506
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
ESTW Duisburg 2. BS, TK
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71506
Land: Deutschland
Änderungen zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage, bzw. zur Vertragserfüllung erforderlich.
Die Durchschaltung der FÜSTE-Verbindung auf den bestehenden Kupferkabeln ist wegen mangelnder Leitungslänge nicht
möglich.
Aus diesem Grund wird nach Rückbau der FÜSTE in Essen und Mülheim und Eintragung in NEDOCS eine neue
Verbindungsschaltung benötigt. (MKA 18a_12)
Die zusätzliche Leistung, begründet in einer Einrichtung und anschließender Räumung einer Baustelle, sowie das Stopfen von
Schwellen, ist nicht Bestandteil des HLVs für den Rückbau der Altanlage HOA115/116, aber notwendig. (MKA 18b_12)
Ein Wechsel des ANs ist aus technischen Gründen schwierig, da die zusätzlichen Leistungen und vertraglich vereinbarten Leitungen miteinander verzahnt sind und gleichzeitig erbracht werden müssen. Ferner ist eine Ausschreibung der zusätzlichen Leistung mit erheblichen Schwierigkeiten, da das Projekt einen Stillstand erleiden könnte. Weiterhin wären die Schnittstellen hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Gewährleistungen diffus.