eRisikomanagement - Starkregenfrühalarmsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 055/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
eRisikomanagement - Starkregenfrühalarmsystem
eRisikomanagement - Starkregenfrühalarmsystem - Messtechnik, Cloudsystem, Starkregengefahrenkarte
Landkreis Fulda (Phase 1: vier Kommunen; Phase 2: 19 Kommunen)
Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Implementierung eines Starkregenfrühalarmsystems für alle 23 Städte und Kommunen innerhalb einer Projektlaufzeit von zwei Jahren (2021-2023). Diese Ausschreibung umfasst den Aufbau des Messnetzes (Gewässerpegel, Niederschlagsmessstationen und Kanalwächter) sowie die Einführung des Cloudsystems im kompletten Landkreisgebiet Fulda. Die Einführung erfolgt zweistufig: In 2022 soll das Starkregenfrühalarmsystem für die Pilotkommunen Burghaun, Eichenzell, Ebersburg und Neuhof eingeführt werden und spätestens mit Jahresbeginn 2023 soll das Alarmsystem für die restlichen 19 Städte und Kommunen des Landkreises ausgerollt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Zuständigen Industrie- und Handwerkskammer;
- Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register).
- Nachweis eines Gesellen- oder Meisterbriefs eines Elektroinstallateurs (Kopie)
Diese Nachweise können über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer;
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Berufsgenossenschaft;
- Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Vom Bieter sind mind. 3 durchgeführte Maßnahmen von Starkregenfrühalarmsystemen mit IoT-Messtechnik und Alarmierung von Einsatzkräften und Bürgerschaft per App, E-Mail, SMS und Voicemail mit einer Laufzeit von 1-2 Jahren als Referenzen von kommunalen Kunden zu bennnen und dem Angebot beizufügen.
- Für die zur Anwendung kommenden IoT-Sensoren sind Praxisanwendungen anhand von Referenzen aufzuzeigen.
- Die Leistungsfähigkeit für die Erstellung der kreisweiten Starkregengefahrenkartenübersicht ist durch mind. 3 Referenzen (gleichwertige Projekte) nachzuweisen und ein Musterbeispiel ist vorzulegen. Die vorgelegten Referenzen/Muster und somit die Berechnungsmethodik des Bieters muss den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen.
Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen.
- Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen.
- Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert.
- Die Verpflichtungserklärung zu Mindestentgelt und Tariftreue ist von nationalen Bietern vorzulegen.
- Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschultnerisch haftend
- Datenschutzhinweis: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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