Neubau Verwaltungszentrum_Brüstungsverkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 34-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werra-meissner-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verwaltungszentrum_Brüstungsverkleidung
Brüstungsarbeiten
Die Werra Meißner Kreis - der Kreisausschuss - beabsichtigt
den Um- und Neubau des Verwaltungsgebäudes II im Bereich
"Schlossplatz 9" - "An den Anlagen" und im ehemaligen
Schlosshotel in der "Forstgasse 2".
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen 3-4
geschossigen Neubau mit den Abmessungen ca. 35 m x 40 m,
und einem 4- geschossigen Altbau mit den Abmessungen ca.
30 m x 25 m.
Das Objekt wird in ingesamt 4 Bauteile unterteilt, mit folgenden
Bezeichnungen:
Bauteil A - ehemals Verwaltungsgebäude (Bestand)
Bauteil B - ehemals Schlosshotel (Bestand)
Bauteil C - Forstgasse (Neubau)
Bauteil D - An den Anlagen (Neubau)
Bei der vorliegenden Vergabe soll vor den Fenstern und vor den Aussenwänden im Neubau und teilweise auch im Altbau solle eine durchgängige
Heizkörperverkleidung in einer Holzkonstrktion mit Lochblechen
als Füllung eingebaut werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe von Eigenerklärungen für nicht-präqualifizierte
Unternehmen zur Eintragung in Berufsregister/Handelsregister/
Handwerksrolle (z.B. mit Vordruck 124 - Hessen).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind nach
Angebotsabgabe die Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
einzureichen.
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten reichen auf besonderes
Verlangen die Eintragung des Berufs- oder Handelsregisters
des Staates, in dem sie niedergelassen sind, ein (entsprechend
§ 44 Abs. 1 Vergabeverordnung).
Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen
und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei:
003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).
Eigenerklärung über
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen
und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei:
003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).
Eigenerklärung,
- dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt wurden
- dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
Für die Eigenerklärungen kann der Vordruck 124 - Hessen
genutzt werden.
Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen
und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei:
003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Werra-Meißner-Kreis, Der Kreisausschuss- Zentrale VergabestelleHoner Str. 4937269 EschwegeDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf
elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]