Werkstattausstattung Sudan Referenznummer der Bekanntmachung: 7200073752
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkstattausstattung Sudan
Lieferung von 5 Losen Werkstattaussattung für ein Vorhaben im Sudan
Werkzeuge
Endverwendungsland 00000 Sudan FCA Seehafen Hamburg (Incoterms 2020)
Lieferung von 5 Losen Werkstattaussattung für ein Vorhaben im Sudan
Einrichtung
Endverwendungsland 00000 Sudan FCA Seehafen Hamburg (Incoterms 2020)
Lieferung von 5 Losen Werkstattaussattung für ein Vorhaben im Sudan
Maschinen
Endverwendungsland 00000 Sudan FCA Seehafen Hamburg (Incoterms 2020)
Lieferung von 5 Losen Werkstattaussattung für ein Vorhaben im Sudan
Ausrüstung
Endverwendungsland 00000 Sudan FCA Seehafen Hamburg (Incoterms 2020)
Lieferung von 5 Losen Werkstattaussattung für ein Vorhaben im Sudan
Generator
Endverwendungsland 00000 Sudan FCA Seehafen Hamburg (Incoterms 2020)
Lieferung von 5 Losen Werkstattaussattung für ein Vorhaben im Sudan
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.
Los 1: Nettoumsatz in Summe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den Jahren 2019, 2020 und 2021
in Werkstattausstattung oder vergleichbarer Technologie gem. Spezifikation
Los 2: Nettoumsatz in Summe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in Werkstattausstattung oder vergleichbarer Technologie gem. Spezifikation.
Los 3: Nettoumsatz in Summe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in Werkstattausstattung oder vergleichbarer Technologie gem. Spezifikation.
Los 4: Nettoumsatz in Summe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in Werkstattausstattung oder vergleichbarer Technologie gem. Spezifikation.
Für jedes Los gilt:
- Nachweis ISO 9001 des Bieterunternehmens/Bietergemeinschaft oder anerkannte gleichwertige Zertifizierung.
zusätzlich zur o.g. Forderung gelten für die Lose 1-4:
- Nachweis von 2 Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren über die Lieferung von Werkstattausstattung oder vergleichbarer Technologie gem. Spezifikation für das jeweils angebotene Los. Der Nachweis ist ebenfalls erfüllt, wenn der Inhalt der Lieferung für die Referenzprojekte auch nur anteilig die vergleichbare Technologie enthält.
Dem Angebot sind die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) - Fassung Mai 2021 - der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zugrunde zu legen. Diese werden Vertragsbestandteil bei Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYD7V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.