Abschlussprüfungen Land Hessen 2022 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: RH-Hessen-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rechnungshof.hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschlussprüfungen Land Hessen 2022 bis 2025
Prüfung der Gesamtabschlüsse des Landes Hessen und der Teilkonzern- bzw. Jahresabschlüsse der obersten Landesbehörden jeweils zum 31.12.2022, zum 31.12.2023, zum 31.12.2024, zum 31.12.2025.
LOS 1
Wiesbaden
Die Prüfung erstreckt sich auf die Prüfung des Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts des Landes Hessen sowie der Teilkonzernabschlüsse der Teilkonzerne Finanzierung, Hessisches Ministerium der Finanzen, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten und des Jahresabschlusses des Hessischen Landtags/Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit jeweils zum 31.12.2022, zum 31.12.2023, zum 31.12.2024 und zum 31.12.2025.
Der Auftrag wird für vier Jahre zu einem Festpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben.
Auf das Los 1 entfallen 701.000 € jährlich (Brutto).
Der Zeitplan wird im Jahresabschluss-Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen festgelegt. Eine Orientierung hierzu gibt der Zeitplan für die
Prüfung der Abschlüsse im Jahr 2021 (vgl. Anlage Abschlussprüfung Zeitplan 2021).
Die Prüfung ist entsprechend den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sie entspricht nach Art und Umfang einer
Pflichtprüfung.
Der Auftragnehmer beurteilt, ob der Prüfungsgegenstand den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 71 a LHO) unter ergänzender Beachtung der Verwaltungsvorschriften (VV) für Zahlungen, Buchführung und
Rechnungslegung (§§ 70 bis 80 LHO), den ergänzenden Regelungen im Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen in der jeweils gültigen
jährlichen Fassung (Jahresabschluss-Schreiben) sowie den jeweils gültigen Regelungen des Kontierungshandbuchs des Landes Hessen sowie den
Regelungen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises des Hessischen Ministeriums der Finanzen entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass das
Kontierungshandbuch den Bewerbern für die Abgabe des Angebots auf Nachfrage zur Verfügung gestellt wird. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem
Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB zusammen zu fassen. Das Prüfungsergebnis ist zu siegeln.
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise (Bewertungsfaktor 2) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.
Der Auftrag wird in drei Lose geteilt zu einem Festpreis je Los vergeben. Zahlung je geprüftem Abschluss in Raten (siehe Vertragsentwurf).
Es wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber im Land Hessen ab dem 18.04.2024 verpflichtend ist (vgl. ERechnungs- Verordnung - E-Rech-V, siehe GVBl. vom 17. April 2020, S. 253 ff.)
LOS 2
Wiesbaden
Die Prüfung erstreckt sich auf die Prüfung der Teilkonzernabschlüsse des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, des Hessischen Kultusministeriums, des Hessischen Ministeriums der Justiz und des Jahresabschlusses des Hessischen Staatsgerichtshofs jeweils zum 31.12.2022, zum 31.12.2023, zum 31.12.2024 und zum 31.12.2025.
Der Auftrag wird für vier Jahre zu einem Festpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben.
Auf das Los 2 entfallen 525.000 € jährlich (Brutto).
Der Zeitplan wird im Jahresabschluss-Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen festgelegt. Eine Orientierung hierzu gibt der Zeitplan für die
Prüfung der Abschlüsse im Jahr 2021 (vgl. Anlage Abschlussprüfung Zeitplan 2021).
Die Prüfung ist entsprechend den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sie entspricht nach Art und Umfang einer
Pflichtprüfung.
Der Auftragnehmer beurteilt, ob der Prüfungsgegenstand den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 71 a LHO) unter ergänzender Beachtung der Verwaltungsvorschriften (VV) für Zahlungen, Buchführung und
Rechnungslegung (§§ 70 bis 80 LHO), den ergänzenden Regelungen im Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen in der jeweils gültigen
jährlichen Fassung (Jahresabschluss-Schreiben) sowie den jeweils gültigen Regelungen des Kontierungshandbuchs des Landes Hessen sowie den
Regelungen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises des Hessischen Ministeriums der Finanzen entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass das
Kontierungshandbuch den Bewerbern für die Abgabe des Angebots auf Nachfrage zur Verfügung gestellt wird. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem
Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB zusammen zu fassen. Das Prüfungsergebnis ist zu siegeln.
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise (Bewertungsfaktor 2) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.
Der Auftrag wird in drei Lose geteilt zu einem Festpreis je Los vergeben. Zahlung je geprüftem Abschluss in Raten (siehe Vertragsentwurf).
Es wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber im Land Hessen ab dem 18.04.2024 verpflichtend ist (vgl. ERechnungs- Verordnung - E-Rech-V, siehe GVBl. vom 17. April 2020, S. 253 ff.)
LOS 3
Wiesbaden
Die Prüfung erstreckt sich auf die Prüfung der Teilkonzernabschlüsse des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen jeweils zum 31.12.2022, zum
31.12.2023, zum 31.12.2024 und zum 31.12.2025.
Der Auftrag wird für vier Jahre zu einem Festpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben.
Auf das Los entfallen 374.000 € jährlich (Brutto).
Der Zeitplan wird im Jahresabschluss-Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen festgelegt. Eine Orientierung hierzu gibt der Zeitplan für die
Prüfung der Abschlüsse im Jahr 2021 (vgl. Anlage Abschlussprüfung Zeitplan 2021).
Die Prüfung ist entsprechend den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sie entspricht nach Art und Umfang einer
Pflichtprüfung.
Der Auftragnehmer beurteilt, ob der Prüfungsgegenstand den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 71 a LHO) unter ergänzender Beachtung der Verwaltungsvorschriften (VV) für Zahlungen, Buchführung und
Rechnungslegung (§§ 70 bis 80 LHO), den ergänzenden Regelungen im Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen in der jeweils gültigen
jährlichen Fassung (Jahresabschluss-Schreiben) sowie den jeweils gültigen Regelungen des Kontierungshandbuchs des Landes Hessen sowie den
Regelungen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises des Hessischen Ministeriums der Finanzen entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass das
Kontierungshandbuch den Bewerbern für die Abgabe des Angebots auf Nachfrage zur Verfügung gestellt wird. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem
Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB zusammen zu fassen. Das Prüfungsergebnis ist zu siegeln.
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise (Bewertungsfaktor 2) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.
Der Auftrag wird in drei Lose geteilt zu einem Festpreis je Los vergeben. Zahlung je geprüftem Abschluss in Raten (siehe Vertragsentwurf).
Es wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber im Land Hessen ab dem 18.04.2024 verpflichtend ist (vgl. ERechnungs- Verordnung - E-Rech-V, siehe GVBl. vom 17. April 2020, S. 253 ff.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Kopie über die Zulassung zum Wirtschaftsprüfer / Anerkennung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
• Nachweis einer dem konkreten Auftrag entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung sowie einer aktuellen Deckungsbestätigung für
Vermögensschäden für Los 1 in Höhe von 4.000.000 €, Los 2 in Höhe von 4.000.000 €, Los 3 in Höhe von 4.000.000 € durch aktuellen
Versicherungsschein (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Die Nachweispflicht erstreckt sich auf die gesamte Vertragslaufzeit. Im Falle eines Versicherungswechsels innerhalb der Vertragslaufzeit ist unaufgefordert ein aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung sowie eine aktuelle Deckungsbestätigung vorzulegen.
Für den Fall des Teilnahmeantrages für mehr als ein Los wird um entsprechenden Nachweis pro Los gebeten.
Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:
• Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle insbesondere des Auftrags oder vergleichbare
Tätigkeitsbereiche in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. §§ 45 Abs. 4 Nr. 4, 45 Abs.5 VgV (Bewertungsfaktor 1). Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Jahresumsatz (Gesamtumsatz) in Höhe von 1.402.000 € bei Los 1, 1.050.000 € bei Los 2 und 748.000 € bei Los 3 die volle Punktzahl erreicht wird.
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist und Nennung der Unterauftragnehmer (vgl. §§ 36, 46
Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:
- Referenzliste (siehe Vordruck Referenzliste) mit wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1
VgV mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2): Art der Leistung, Beschreibung, Empfänger, Wert. Es wird darauf hingewiesen, dass auch
einschlägige Referenzen berücksichtigt werden können, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). In diesem Fall ist der
Erbringungszeitpunkt zu benennen.
- Namen, berufliche Qualifikation (Nachweise der beruflichen Qualifikation sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung in Kopie) und
Erfahrung (Lebenslauf) der gesamtverantwortlichen Person (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6
VgV, Bewertungsfaktor 4).
- Namen, berufliche Qualifikation (Nachweise der beruflichen Qualifikation sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung in Kopie)
und Erfahrung (Lebensläufe) (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) der zeichnenden Wirtschaftsprüfer, der Prüfungsleitungen sowie des
Qualitätsmanagers (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 4).
- Namen, berufliche Qualifikation (Nachweise der beruflichen Qualifikation sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung in Kopie)
und Erfahrung (Lebensläufe) der weiteren Personen, die die Leistung erbringen sollen (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46
Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 4).
- Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Bewertungsfaktor 1).
öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§§ 1 Abs. 1 Satz 3 HRHG, 94 Abs. 2 LHO, 319 Abs. 1 Satz 1 HGB analog)
Es wird um Beachtung der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen gebeten (siehe Formblatt).
Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit mit Angabe der eventuellen vertraglichen Beziehungen mit den zu prüfenden Stellen
- siehe Ziffer II.2.4 - (siehe Vordruck Erklärung/Versicherung) gefordert (§ 46 Abs. 2 VgV). Es wird darauf hingewiesen, dass die Unbefangenheit
vom Auftraggeber gemäß § 12 HRHG analog beurteilt wird.
Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert. Diese bezieht sich jedoch nicht auf
Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Zudem wird
eine Eigenerklärung über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
gefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregistern anfordern wird. Zusätzlich
wird vor Zuschlagserteilung die Abfrage von Sperren nach dem Gemeinsamen Runderlass Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer
Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen getätigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck Eigenerklärung GWB, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung GWB Nachunternehmer) beizufügen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen.
Der Teilnahmeantrag/das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform eHAD unter Verwendung des hier zur Verfügung gestellten Tools abzugeben. Die Bieter haben sich rechtzeitig technisch hiermit vertraut zu machen. Teilnahmeanträge/Angebote werden nur gewertet, wenn sie unter Verwendung der bei der Vergabeplattform eHAD zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten erstellt werden. Im Unterschriftsfeld ist der Namen verpflichtend einzutragen. Eine elektronische Signatur wird nicht verlangt.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung stehen (Ziffer I.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich sind:
Bewerbungsbedingungen und Einladung zur Verhandlung mit Anlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Landeshaushalte der Jahre 2023-2026.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (per Fax) oder auf elektronischem Weg (bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB)). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB).