KiTa Herz Jesu Referenznummer der Bekanntmachung: 98/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.st-birgid.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa Herz Jesu
Objektplanungsleistungen
Wiesbaden
Objektplanungsleistungen
Der Auftragnehmer wird stufenweise beauftragt werden. Die Leistungsstufen stellen sich wie folgt dar:
Stufe 1
Grundleistungen der LP 1 bis 2 gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI (Gebäude)
Besondere Leistungen: Bestandsaufnahme Gebäude für Rückbau, Mitwirkung bei der
Klärung der Nutzung der Öffentlichen Fläche durch die Kita, Beratung zur
Photovoltaiknutzung, Mitwirkung bei den Vergabeverfahren für die Fachplanungsleistungen
Stufe 2
Grundleistungen der LP 3 gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI (Gebäude)
Besondere Leistungen: Raumbuch einschl. Möblierung
Stufe 3
Grundleistungen der LP 4 gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI (Gebäude)
Stufe 4
Grundleistungen der LP 5 bis 6 gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI (Gebäude)
Besondere Leistungen: Raumbuch, Veröffentlichung der Ausschreibungen als
elektronische Vergabe (HAD), Beratung zur Photovoltaiknutzung und Einbindung ins
Projekt
Stufe 5
Grundleistungen der LP 7 gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI (Gebäude)
Stufe 6
Grundleistungen der LP 8 bis 9 gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI (Gebäude)
Besondere Leistungen: Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation einschl. Wartungsund
Prüfzyklen, Beratung zur Photovoltaiknutzung und Einbindung ins Projekt
In den einzelnen Leistungsphasen umfasst sind alle Grundleistungen des jeweiligen
Leistungsbildes der HOAI sowie auch etwaige erforderliche Besondere Leistungen.
Eventuell notwendige Provisorien durch Bauabschnittsbildungen sind schon frühzeitig in der Planung zu erfassen und darzulegen. Weitergehende Einzelheiten sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen (Anlage 6).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Zudem müssen die Bieter über eine Bauvorlageberechtigung verfügen.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der zu oben genanntem Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist.
Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
1) Die Bieter haben für die letzten drei abgeschlossenen Jahre ( 2019, 2020.2021) den jeweiligen Jahresumsatz anzugeben.
2) Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
zu 1) Der Jahresumsatz muss mindestens 300.000,00 € pro Jahr betragen.
1) Die Bieter haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste vorzulegen. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten drei Jahre (2019,2020 und 2021) abgeschlossen worden sein. Folgende Mindestangaben sind zu machen:
- Bezeichnung des Bauvorhabens mit Bauort
- Auftraggeber
- Angabe zur öffentlichen Förderung
- Bauzeit und Zeitpunkt der Fertigstellung
- Gesamtsumme der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276
- Kurzbeschreibung der Maßnahme mit Angabe der Bruttogeschossfläche (BGF)
- Angabe, ob Übergangslösung geplant Ja/Nein
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
4) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt
zu 1) Mindestanforderung sind zwei Referenzen
zu 3) Der Auftraggeber fordert mindestens eine Führungskraft, zwei Projektleiter und drei festangestellte Mitarbeiter.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.