Planungsleistung Gebäudeausstattung Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Gebäudeausstattung Elektro
Neukonzeption Gedenkstätte Hadamar des LWV Hessen
Leistungsbild Objektplanung - Technische Ausrüstung
gem. HOAI 2021 (440-Starkstromanlagen, 450-Fernmelde- und
Informationstechnische Anlagen)
Gedenkstätte
Am Mönchberg 2
Hadamar
siehe Leistungsbeschreibung und weitere ergänzende Unterlagen
siehe vorstehend
Für die nachfolgende Angebotsphase mit den ausgewählten Bewerbern behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit der Auftragsvergabe ohne Verhandlung (d.h. auf Grundlage der Erstangebote) vor (§ 17 (11) VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Leistunsgbeschreibung i.V.m. dem Bewerbungsbogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Sämtlcihe Kommunikation sowie die Einreichung von Angeboten etc. erfolgt ausschließlich über das Vergabemanagementsystem eHAD der Auftragsberatungsstelle Hessen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)