81275338-Beratungs- und Unterstützungsleistung zum Ausbau der Cloudinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 81275338
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81275338-Beratungs- und Unterstützungsleistung zum Ausbau der Cloudinfrastruktur
Die GIZ benötigt zum weiteren internationalen Ausbau der Cloudinfrastruktur und zur Migration der IT-Infrastruktur der Landesbüros ganzheitliche Beratungs-, Planungs-, technische Konfigurations- und Implementierungsdienstleistungen, die von spezialisierten Cloudexperten erbracht werden sollen.
Derzeit betreibt die GIZ 120 Landesbüros rund um den Globus. Jedes Landesbüro verfügt über seine eigene autark betriebene IT-Infrastruktur. Ziel sind die Konzeption, Planung und Konfigurationsunterstützung einer Cloudarchitektur, die eine Integration der Landesbüros mit deren heterogenen Randbedingungen wie bspw. unterschiedlichen Netzwerkanbindungen, -topologien, IT-Hardware, Applikationen, landesspezifischen Regularien, sowie die für das Unternehmen GIZ allgemeingültige ISO-Norm 27001 berücksichtigt.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Die GIZ benötigt zum weiteren internationalen Ausbau der Cloudinfrastruktur Beratungs-, Planungs- und technische Implementierungsleistungen. Ziel des Dienstleistungsvertrags für den Auftragnehmer (AN) ist die Erstellung von unterschiedlichen technischen Cloudarchitektur-Lösungskonzepten, welche eine technische Migration oder Anbindung der derzeit autark betriebenen Verwaltungsstrukturen (z. B. Microsoft Domains, Workgroups) für ca. 120 Landesbüros rund um den Globus in die Microsoft 365 / Azure -Umgebung der GIZ ermöglicht.
Die zentral verwaltete IT-Infrastruktur des Unternehmens erstreckt sich über die Unternehmenssitze in Eschborn, Bonn und fünf weiteren Regionalbüros in Berlin, München/Feldafing, Düsseldorf, Hamburg, Mannheim. Die traditionelle IT-Infrastruktur wurde durch die Cloud-Implementierung zu einer hybriden Cloud ausgebaut. Die Microsoft Azure Cloud wird durch eigenes Personal, wie auch durch externe Dienstleister betrieben.
Der Auftragnehmer soll in den in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgabenbereichen schriftliche Lösungskonzepte für Cloudarchitekturen zur Anbindung und zur schrittweisen Migration der Landesbüros der GIZ erstellen. Das Lösungskonzept muss aus nachfolgenden Dokumenten bestehen, welche transparent mit einfließen müssen:
- Anforderungskatalog für die Cloudinfrastruktur
- Ergebnis-Analysebericht zur Ist-/Schwachstellenanalyse der hybriden Cloudinfrastruktur der GIZ mit Handlungsempfehlungen und Arbeitsanweisungen
- Dokumentierte Cloudarchitektur mit einer stufenweisen technischen Umsetzungs-/Azure AD Migrations-Roadmap
Es besteht die Option, dass die ausgeschriebene Leistung im Rahmen einer Folgemaßnahme des Grundprojekts in seinen wesentlichen Elementen in ähnlichem Umfang fortgeführt wird und/oder um zusätzliche Leistungen zur Fortführung des Grundprojektes in ähnlichem Umfang ergänzt wird.
Voraussetzung hierfür ist die Fortführung des Grundprojektes über die geplante Vertragslaufzeit hinaus, sodass weitere Mittel innerhalb der GIZ dafür zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe operational services GmbH & Co.KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YZLB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.