S-Bahnanbindung Gateway Gardens, Neubau der elektrischen Energieanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI19916
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahnanbindung Gateway Gardens, Neubau der elektrischen Energieanlagen
S-Bahnanbindung Gateway Gardens, Neubau der elektrischen Energieanlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahnanbindung Gateway Gardens, Neubau der elektrischen Energieanlagen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
S-Bahnanbindung Gateway Gardens, Neubau der elektrischen Energieanlagen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Nachtrag 31: Abdichtung NVG-Verbindungsschlauch
Das Einbringen einer Vergussmasse in den bestehenden Verbindungsschlauch, der als Kabelführung zwischen Batterie- und Elektronikgehäuse dient. Diese Maßnahme ist notwendig geworden um eine sicherheitsrelevante, nach dem neuesten Stand der Vorschriften, Richtlinien und der TM der DB-AG, elektrotechnische Anlage für das Projekt S-Bahnanbindung Gateway Gardens herzustellen und somit den Projekterfolg sicher zu stellen. Das Bausoll ändert sich durch diese Maßnahme nicht.