Lärmschutzwände Knoten Augsburg - Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30598
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lärmschutzwände Knoten Augsburg - Bauüberwachungsleistungen
Augsburg
Bauüberwachung Fahrbahn im Rahmen der derzeitigen Bauarbeiten der Lärmschutzwände 1 bis 4 in Knoten Augsburg (Strecke 5305 und Strecke 5302). Der Planungsbereich umfasst die Ortsdurchfahrt Augsburg zwischen Bahn-km 0,000 im Süden und Bahn-km 4,400 im Norden. Die vorhandenen Baubereiche befinden sich zwischen Bahn-km 0,155 bis Bahn-km 2,1205 der Strecke 5305 und Bahn-km 0,350 bis Bahn-km 3,045 der Strecke 5302 (Augsburg Hbf- Neu-Ulm). Bei allen Hauptstrecken handelt es sich um zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte. Die Maximale Zuggeschwindigkeit beträgt 160 km/h.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lärmschutzwände Knoten Augsburg - Bauüberwachungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Augsburg
Bauüberwachung Fahrbahn im Rahmen der derzeitigen Bauarbeiten der Lärmschutzwände 1 bis 4 in Knoten Augsburg (Strecke 5305 und Strecke 5302). Der Planungsbereich umfasst die Ortsdurchfahrt Augsburg zwischen Bahn-km 0,000 im Süden und Bahn-km 4,400 im Norden. Die vorhandenen Baubereiche befinden sich zwischen Bahn-km 0,155 bis Bahn-km 2,1205 der Strecke 5305 und Bahn-km 0,350 bis Bahn-km 3,045 der Strecke 5302 (Augsburg Hbf- Neu-Ulm). Bei allen Hauptstrecken handelt es sich um zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte. Die Maximale Zuggeschwindigkeit beträgt 160 km/h.
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes – BÜB und SiGeKo
Lesitugnen Lärmschutzmaßnahmen Knoten Augsburg - LÄ07
Für die weitere Errichtung von Lärmschutzwände (LSW) im Knoten Augsburg im Zusamenhang der weitere zusätzliche
Sperrpausen wegen Behinderungen und Umplanungen und der dort gepalnte Fortsetzung der Bauarbeiten duchr Baufirma
müssen die BÜB Leistungen teilweise ab Februar 2021 und für die genehmigten zusätzlcihe Sperrpausen in Jahr 2022 verlängert
und weiter erbracht werden. Gründsätzlcihe und aufgrund Probleme mit der Gründung eine Wandbereich aufgrund Bedenke eine
Anliger musst die Art der Gründung umgepalnt werden. Dazu gab es verschiedene kleine Umplanungen, die nicht mehr in den
vorgesehenen Sperrpausen realisiert werden konnten. Diese Bauarbeiten müssen nach Genehemigung der zusätzlcihe
Sperrpausen in Jahr 20221 fotgesetzt werden, die eine Verlängerung/Anpassung der Bauüberwachung und SiGeKo -Leistungen
in Jahr 2022 erfolgen. Wirtschaftlich und projektspezifisch wäre es sinnvoll und notwendig, die Fa. Zetcon weiterhin zu
beauftragen, da als aktuelle leitenden Baüberwachung dieses Verfahren ist und als eingewiesene Personen gegenüber die
Anlagenverantwortlicher und sämtliche Behörde gelten. Außerdem verfügt das Ingenieurbüro Zetcon über allen erforderlichen und
umfangreichen Grundlagen (im Sinne von Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung und sonstige
Unterlagen an Behörden) um keine weitere betriebliche Einschränkung zu verursachen. Technisch gilt das Ingenieurbüro Zetcon
in allem betrieblichen Stellen von DB und Eisenbahn Bundesamt als eingewiesene Person und leitende BÜB und SiGeKo.
Außerdem verfügt das Ingenieurbüro Zetcon über allen erforderlichen und umfangreichen Streckenkenntnisse um die
genehmigten Arbeiten ohne betriebliche Einschränkungen durchzuführen.