Lärmschutzwände Knoten Augsburg - Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30598

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lärmschutzwände Knoten Augsburg - Bauüberwachungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30598
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Augsburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Bauüberwachung Fahrbahn im Rahmen der derzeitigen Bauarbeiten der Lärmschutzwände 1 bis 4 in Knoten Augsburg (Strecke 5305 und Strecke 5302). Der Planungsbereich umfasst die Ortsdurchfahrt Augsburg zwischen Bahn-km 0,000 im Süden und Bahn-km 4,400 im Norden. Die vorhandenen Baubereiche befinden sich zwischen Bahn-km 0,155 bis Bahn-km 2,1205 der Strecke 5305 und Bahn-km 0,350 bis Bahn-km 3,045 der Strecke 5302 (Augsburg Hbf- Neu-Ulm). Bei allen Hauptstrecken handelt es sich um zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte. Die Maximale Zuggeschwindigkeit beträgt 160 km/h.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/04/2018
Ende: 30/03/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 060-133505

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 17FEI30598
Bezeichnung des Auftrags:

Lärmschutzwände Knoten Augsburg - Bauüberwachungsleistungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/03/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/03/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Augsburg

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bauüberwachung Fahrbahn im Rahmen der derzeitigen Bauarbeiten der Lärmschutzwände 1 bis 4 in Knoten Augsburg (Strecke 5305 und Strecke 5302). Der Planungsbereich umfasst die Ortsdurchfahrt Augsburg zwischen Bahn-km 0,000 im Süden und Bahn-km 4,400 im Norden. Die vorhandenen Baubereiche befinden sich zwischen Bahn-km 0,155 bis Bahn-km 2,1205 der Strecke 5305 und Bahn-km 0,350 bis Bahn-km 3,045 der Strecke 5302 (Augsburg Hbf- Neu-Ulm). Bei allen Hauptstrecken handelt es sich um zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte. Die Maximale Zuggeschwindigkeit beträgt 160 km/h.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/04/2018
Ende: 30/03/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes – BÜB und SiGeKo

Lesitugnen Lärmschutzmaßnahmen Knoten Augsburg - LÄ07

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Für die weitere Errichtung von Lärmschutzwände (LSW) im Knoten Augsburg im Zusamenhang der weitere zusätzliche

Sperrpausen wegen Behinderungen und Umplanungen und der dort gepalnte Fortsetzung der Bauarbeiten duchr Baufirma

müssen die BÜB Leistungen teilweise ab Februar 2021 und für die genehmigten zusätzlcihe Sperrpausen in Jahr 2022 verlängert

und weiter erbracht werden. Gründsätzlcihe und aufgrund Probleme mit der Gründung eine Wandbereich aufgrund Bedenke eine

Anliger musst die Art der Gründung umgepalnt werden. Dazu gab es verschiedene kleine Umplanungen, die nicht mehr in den

vorgesehenen Sperrpausen realisiert werden konnten. Diese Bauarbeiten müssen nach Genehemigung der zusätzlcihe

Sperrpausen in Jahr 20221 fotgesetzt werden, die eine Verlängerung/Anpassung der Bauüberwachung und SiGeKo -Leistungen

in Jahr 2022 erfolgen. Wirtschaftlich und projektspezifisch wäre es sinnvoll und notwendig, die Fa. Zetcon weiterhin zu

beauftragen, da als aktuelle leitenden Baüberwachung dieses Verfahren ist und als eingewiesene Personen gegenüber die

Anlagenverantwortlicher und sämtliche Behörde gelten. Außerdem verfügt das Ingenieurbüro Zetcon über allen erforderlichen und

umfangreichen Grundlagen (im Sinne von Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung und sonstige

Unterlagen an Behörden) um keine weitere betriebliche Einschränkung zu verursachen. Technisch gilt das Ingenieurbüro Zetcon

in allem betrieblichen Stellen von DB und Eisenbahn Bundesamt als eingewiesene Person und leitende BÜB und SiGeKo.

Außerdem verfügt das Ingenieurbüro Zetcon über allen erforderlichen und umfangreichen Streckenkenntnisse um die

genehmigten Arbeiten ohne betriebliche Einschränkungen durchzuführen.

VII.2.3)Preiserhöhung

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Aarbergen
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