Elektrifizierung Weimar-Gera-Gößnitz, Schall- und Erschütterungstechnische Gutachten Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57930
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung Weimar-Gera-Gößnitz, Schall- und Erschütterungstechnische Gutachten
Elektrifizierung Weimar-Gera-Gößnitz, Erstellung Schall- und Erschütterungstechnische Gutachten
LOS 2 Jena-Göschwitz (a) - Gera (e) Strecke 6307, km 29,569 - km 67,000
Jena - Gera
Erstellung Schall- und Erschütterungstechnische Gutachten für die Elektrifizierung der Strecke Weimar-Gera-Gößnitz
LOS 2 Zweigleisiger Ausbau Strecke 6307, Abschnitt Papiermühle – Hermsdorf-Klosterlausnitz und Abschnitt Töppeln – Gera
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:
80%-Wichtung des Angebotspreises (übertragene + optionale Leistungen)
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Angebotspreis
- 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
10%-Wichtung des Stundensatzes Planer
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze
- 0 Punkte erhält höchste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
10%-Wichtung des Stundensatzes techn./wirtsch. Mitarbeiter
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze
- 0 Punkte erhält höchste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.
Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
LOS 3 Gera (e) - Gößnitz (a) Strecke 6307 km 67,000 - km 68,383 und Strecke 6383 km 73,350 - km 76,900 und Strecke 6268 km 32,674 - km -0,089
Gera - Gößnitz
Erstellung Schall- und Erschütterungstechnische Gutachten für die Elektrifizierung der Strecke Weimar-Gera-Gößnitz
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:
80%-Wichtung des Angebotspreises (übertragene + optionale Leistungen)
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Angebotspreis
- 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
10%-Wichtung des Stundensatzes Planer
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze
- 0 Punkte erhält höchste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
10%-Wichtung des Stundensatzes techn./wirtsch. Mitarbeiter
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
- 5 Punkte erhält der niedrigste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze
- 0 Punkte erhält höchste Querschnittswert der angebotenen Stundensätze
- Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.
Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung über unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention und Erklärung, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
- Erklärung über Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
- Erklärung, zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder
eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen
konnte bzw. dies versucht hat
1) Referenznachweise des Bewerbers aus dem Fachgebiet Schalltechnische und Erschütterungstechnische Untersuchungen
Der Bewerber hat als Referenz 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages technisch abgeschlossen wurden, nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen (kumulativ) erfüllt sind:
1. Die beauftragte Leistung beinhaltete bau- und betriebsbedingte schalltechnische Untersuchungen sowie die Erstellung der jeweiligen Gutachten mit folgendem Inhalt:
- Schalltechnische Untersuchung nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm), Schalltechnische Untersuchung nach der aktuell gültigsten Fassung der Schall 03 und Schalltechnische Untersuchung zum Baubetrieb nach der AVV Baulärm
2. Die beauftragte Leistung beinhaltete die Erarbeitung der Unterlagen zum Schall- und Erschütterungsschutz für das erforderliche öffentlich-rechtliche Verfahren (Planfeststellungsverfahren) einschl. Begleitung des Verfahrens (Erläuterungs-, Erörterungstermine, Einwendungsbearbeitung)
3. Die Leistungen wurden im Zusammenhang mit einem Verkehrsinfrastrukturprojekt erbracht.
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen:
Projektbearbeitung in den Lph 2 bis mindestens Lph 4 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 50 Mio € netto anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
2) Referenznachweis vorgesehener Projektleiter
Für den vorgesehenen Projektleiter hat der Bewerber 1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages technisch abgeschlossen wurde und in der er als Projektleiter tätig war, nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen (kumulativ) erfüllt sind:
1. Die beauftragte Leistung beinhaltete bau- und betriebsbedingte schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen sowie die Erstellung der jeweiligen Gutachten.
2. Die beauftragte Leistung beinhaltete die Erarbeitung der Unterlagen zum Schall- und Erschütterungsschutz für das erforderliche öffentlich-rechtliche Verfahren (Planfeststellungsverfahren) einschl. Begleitung des Verfahrens (Erläuterungs-, Erörterungstermine, Einwendungsbearbeitung).
3. Die Leistungen wurden im Zusammenhang mit einem Verkehrsinfrastrukturprojekt erbracht.
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu
erfüllen:
Projektbearbeitung in den Lph 2 bis mindestens Lph 4 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des Bewerbers Planung und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 25 Mio € netto, die in den in den letzten 5 Jahren technisch abgeschlossen (Fertigstellung Gutachten und Abschluss Planfeststellungsverfahren) worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen zum Inhalt hatten, anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Projektleiter gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- 1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (Objektplanung Lph 1 - 4)
- 2. Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH (Objektplanung Lph 1 - 4)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.