Neubaustrecke Dresden – Prag Projektabschnitt 1.1 Dresden Hbf – Dresden-Niedersedlitz, gewerkeübergreifende BIM- Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55544
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Dresden – Prag Projektabschnitt 1.1 Dresden Hbf – Dresden-Niedersedlitz, gewerkeübergreifende BIM- Planungsleistungen
Gewerkeübergreifende Planungsleistungen mittels der BIM-Methodik inklusive planungsbegleitender Vermessungsleistungen für die Realisierung eines neuen Abschnittes der Bahnstrecke Dresden – Prag in den Leistungsphasen 1/2 und optional 3/4
Für die den Projektabschnitt:
- Projektabschnitt 1.1 Bereich Dresden Hbf – Dresden-Niedersedlitz
Die Planungsleistungen beinhaltet die Lph 1 und 2 der HOAI gemäß II.1.4) für den Projektabschnitt 1.1 des Gesamtprojektes NBS Dresden-Prag mit folgenden Leistungsbildern:
• Objektplanung Verkehrsanlagen
• Objektplanung Ingenieurbau
• Tragwerksplanung
• Fachplanung technische Streckenausrüstung für Oberleitung und Bahnenergieversorgung
• Fachplanung technische Streckenausrüstung für Leit- und Sicherungstechnik
• Fachplanung technische Streckenausrüstung für EEA/50 Hz
• Fachplanung technische Streckenausrüstung für TK
• Planungsbegleitende Vermessung
Option 1: Leistungsphase 3 und 4 (Entwurfs-/ Genehmigungsplanung) Jahre: 2026 – 2032
2019-DE-TM-0198-S
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
- 75 % Honorar (übertragene + optionale Leistungen)
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.
- 25 % Stundensätze oder Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4
Dies wird wie folgt ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Querschnitt aller Stundensätze. 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Querschnitts der Stundensätze. Die Punkte für die übrigen Angebote wer-den zwischen dem niedrigsten Querschnitt der Stundensätze und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
Folgende Stundensätze werden wie folgt bewertet:
- Ingenieur Bautechnik 5,00%
- techn./wirtschaftl. Mitarbeiter Bautechnik 1,00%
- Ingenieur Technische Ausrüstung 5,00%
- techn./wirtschaftl. Technische Ausrüstung 2,00%
- BIM-Gesamtkoordinator / BIM-Koordinator 5,00%
- Vermessungstrupp (Außendienst) 3,00%
- Vermessungsingenieur Innendienst 2,00%
- Vermessungstechniker Innendienst 2,00%
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubaustrecke Dresden – Prag Projektabschnitt 1.1 Dresden Hbf – Dresden-Niedersedlitz, gewerkeübergreifende BIM- Planungsleistungen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Schüßler-Plan
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.