Sicherheitsdienstleistungen in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreis Kassel in Baunatal und Fuldabrück für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 (verlängerbar bis 31.12.2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 10L 038 22 141-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreis Kassel in Baunatal und Fuldabrück für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 (verlängerbar bis 31.12.2023)
Sicherheitsdienst in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreises Kassel in
34225 Baunatal-Hertingshausen, Fuldastr. 4a sowie 34277 Fuldabrück-Bergshausen, Albert-Einstein-Straße 6 für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 (mit optionaler Verlängerung bis zu einem Jahr) gemäß GWB/VgV.
Folgende Leistungen sind u. a. zu erbringen:
Tägliche Präsenz vor Ort –Zeiten und Anzahl der Personen siehe LV Text
Regelmäßige Kontrollgänge durch die Gebäude und über das dazugehörige Gelände
Regelmäßige Zimmerkontrolle anhand der Belegungslisten
Kontaktaufnahme mit der Polizei und den BOS-Behörden (Feuerwehren und Rettungsdienste) bei Gefahren von außen und innen
Durchsetzung der Hausordnung
Deeskalierende Maßnahmen bei Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern oder von Außenstehenden und Bewohnern
Überwachung der in den Gebäuden installierten Haustechnik und sonstigen technischen Anlagen, deren Aufstellung nicht abschließend ist: z. B. Brandmeldeanlage, Hausmeldeanlage, Heizungsanlage…
Weitere zu erbringende Leistungen siehe LV Text.
Baunatal
34225 Baunatal
Sicherheitsdienstleistung in der Flüchtlingsunterkunft des Landkreises Kassel in 34225 Baunatal-Hertingshausen, Fuldastr. 4a.
Präsenzzeiten montags bis freitags 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr mit 2 Personen sowie samstags, sonntags und feiertags von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr ebenfalls mit 2 Personen.
Zeitraum der Sicherheitsdienstleistung vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 (mit optionaler Verlängerung bis zu einem Jahr) gemäß GWB/VgV.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
Tägliche Präsenz vor Ort - Zeiten und Anzahl der Personen siehe LV Text
Regelmäßige Kontrollgänge durch die Gebäude und über das dazugehörige Gelände
Regelmäßige Zimmerkontrolle anhand der Belegungslisten
Kontaktaufnahme mit der Polizei und den BOS-Behörden (Feuerwehren und Rettungsdienste) bei Gefahren von außen und innen
Durchsetzung der Hausordnung
Deeskalierende Maßnahmen bei Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern oder von Außenstehenden und Bewohnern
Überwachung der in den Gebäuden installierten Haustechnik und sonstigen technischen Anlagen, deren Aufstellung nicht abschließend ist: z.B. Brandmeldeanlage, Hausmeldeanlage, Heizungsanlage...
Weitere zu erbringende Leistungen siehe LV Text.
ja, bis längstens zum 31.12.2023
Fuldabrück
34277 Fuldabrück
Sicherheitsdienst in der Flüchtlingsunterkunft des Landkreises Kassel in 34277 Fuldabrück-Bergshausen, Albert-Einstein-Str. 6.
Präsenzzeiten montags bis samstags durchgängig 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr mit 2 Personen
Zeitraum der Sicherheitsdienstleistung vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 (mit optionaler Verlängerung bis zu einem Jahr) gemäß GWB/VgV
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
Tägliche Präsenz vor Ort - Zeiten und Anzahl der Personen siehe LV Text
Regelmäßige Kontrollgänge durch die Gebäude und über das dazugehörige Gelände
Regelmäßige Zimmerkontrolle anhand der Belegungslisten
Kontaktaufnahme mit der Polizei und den BOS-Behörden (Feuerwehren und Rettungsdienste) bei Gefahren von außen und innen
Durchsetzung der Hausordnung
Deeskalierende Maßnahmen bei Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern oder von Außenstehenden und Bewohnern
Überwachung der in den Gebäuden installierten Haustechnik und sonstigen technischen Anlagen, deren Aufstellung nicht abschließend ist: z.B. Brandmeldeanlage, Hausmeldeanlage, Heizungsanlage...
Weitere zu erbringende Leistungen siehe LV Text.
ja, bis längstens zum 31.12.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Nachweis über die Gewerbeerlaubnis nach § 34a Abs.1 GewO
- Nachweis über den Eintrag im Bewacherregister der Bafa
- Nachweis über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 i. V. m. DIN 77200
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Erklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD)
-Referenzen über Bewachungstätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften mit Angabe des jeweiligen Umsatzes (siehe hierzu Zuschlagskriterien Formblatt 227)
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)