Rahmenvertrag Elektrizitätszähler, Übertragungsgeräte und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57375
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Elektrizitätszähler, Übertragungsgeräte und Zubehör
Die DB Energie GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber benötigt für seine Anlagen
Elektrizitätszähler, dafür Übertragungseinrichtung zur Messwertübertragung und Einbau-Zubehör.
Rahmenvertrag Elektrizitätszähler, Übertragungsgeräte und Zubehör. Es werden 7 Lose gebildet. Los 1 Elektrizitätszähler 50Hz Zählerkreuzmontage, Los 2 Messwandlerzähler 50Hz, Los 3 50Hz-Hutzähler als moderne Messeinrichtung Zählerkreuzmontage, Los 4 Kombizähler und 4 Quadrantenzähler 50Hz inklusive Messwertübertragungstechnik, Los 5 für eHz, Los 6 16,7Hz Zähler und Messwertübertragungsgeräte, Los 7 Basiszähler
Los 1 zur Ausschreibung für Elektrizitätszähler 50Hz Zählerkreuzmontage
Los 1 zur Ausschreibung für Elektrizitätszähler 50Hz Zählerkreuzmontage. Es werden mit einer Schätzmenge in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro und einer Höchstmenge von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet.
Der Rahmenvertrag kann im gegenseitigen Verständnis um ein Jahr verlängert werden
Los 2 zur Ausschreibung für Messwandlerzähler 50Hz Zählerkreuzmontage
Los 2 zur Ausschreibung für Messwandlerzähler 50Hz Zählerkreuzmontage. Es werden mit einer Schätzmenge in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro und einer Höchstmenge von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet.
Der vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis um ein Jahr verlängert werden
Los 3 zur Ausschreibung für 50Hz-Hutzähler als moderne Messeinrichtung
Los 3 zur Ausschreibung für 50Hz-Hutzähler als moderne Messeinrichtung. Es werden mit einer Schätzmenge in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro und einer Höchstmenge von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet.
Der Vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis um ein Jahr verlängert werden
Los 4 zur Ausschreibung für Kombizähler und 4 Quadrantenzähler 50Hz inklusive Messwertübertragungstechnik
Los 4 zur Ausschreibung für Kombizähler und 4 Quadrantenzähler 50Hz inklusive Messwertübertragungstechnik. Es werden mit einer Schätzmenge in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro und einer Höchstmenge von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet.
Der Vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis um ein Jahr verlängert werden
Los 5 zur Ausschreibung für eHz. Es werden mit einer Schätzmenge in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro und einer Höchstmenge von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet.
Der Vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis um ein Jahr verlängert werden
Los 6 zur Ausschreibung für 16,7Hz Zähler und Messwertübertragungsgeräte. Es werden mit einer Schätzmenge in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro und einer Höchstmenge von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet.
Der Vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis um ein Jahr verlängert werden
Los 7 zur Ausschreibung für Basiszähler
Los 7 zur Ausschreibung für Basiszähler. Es werden mit einer Schätzmenge in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro und einer Höchstmenge von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet.
Der Vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis um ein Jahr verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
-Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bitte beachten Sie das Formblatt zum Teilnahmeantrag im Vergabeportal.
• Der Teilnehmer muss 5 Referenzkunden nachweisen können,
• Für die ausgeschriebenen Stromzähler wird die Einhaltung der Norm: DIN EN 62052-31 VDE 0418-2-31 - Wechselstrom-Elektrizitätszähler – Allgemeine Anforderungen, Prüfungen und Prüfbedingungen Teil 31: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen gefordert. Ein Na-chweis über das Einhalten dieser Norm, muss mit einem entsprechenden Prüfzertifikat eines akkreditierten Prüflabors (DAkkS) für die jeweiligen Gerätefamilie erbracht werden.
• Die Umsatzentwicklung der letzten drei Jahre darf nicht negativ sein.
• Lieferzeit für Zähler, Modems und Zusatzgeräte höchstens 6 Wochen.
• Werktags deutschsprachiger Support von mindestens 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
• Die metrologische Kennzeichnung muss im Jahr der Bestellung oder im Folgejahr
ausgewiesen werden.
• Produkthandbücher für die gelieferten Artikel sind in deutscher Sprache zu liefern.
• Lieferung von Software für auslesbare Zähler zum Auslesen und ggf. einstellen in deutscher Sprache. Lieferung von Software für Modems und Zubehör zum Einstellen und Auslesen in deutscher Sprache.
• Herstellerübergreifende Identifikationsnummer für Messeinrichtungen nach DIN 43863-5:2012-04 müssen fortlaufende Nummerierung haben.
• Es sollen Softwareupdates für die Dauer von 16 Jahren vorgehalten werden deren Eignung durch eine Konformitätsbescheinigung bestätigt ist.
• Auf der Karton Umverpackung sollen die Eigentumsnummern der darin enthaltenen Zähler ersichtlich sein.
• Der Teilnehmer muss 5 Referenzkunden nachweisen können,
• Für die ausgeschriebenen Stromzähler wird die Einhaltung der Norm: DIN EN 62052-31 VDE 0418-2-31 - Wechselstrom-Elektrizitätszähler – Allgemeine Anforderungen, Prüfungen und Prüfbedingungen Teil 31: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen gefordert. Ein Na-chweis über das Einhalten dieser Norm, muss mit einem entsprechenden Prüfzertifikat eines akkreditierten Prüflabors (DAkkS) für die jeweiligen Gerätefamilie erbracht werden.
• Die Umsatzentwicklung der letzten drei Jahre darf nicht negativ sein.
• Lieferzeit für Zähler, Modems und Zusatzgeräte höchstens 6 Wochen.
• Werktags deutschsprachiger Support von mindestens 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
• Die metrologische Kennzeichnung muss im Jahr der Bestellung oder im Folgejahr
ausgewiesen werden.
• Produkthandbücher für die gelieferten Artikel sind in deutscher Sprache zu liefern.
• Lieferung von Software für auslesbare Zähler zum Auslesen und ggf. einstellen in deutscher Sprache. Lieferung von Software für Modems und Zubehör zum Einstellen und Auslesen in deutscher Sprache.
• Herstellerübergreifende Identifikationsnummer für Messeinrichtungen nach DIN 43863-5:2012-04 müssen fortlaufende Nummerierung haben.
• Es sollen Softwareupdates für die Dauer von 16 Jahren vorgehalten werden deren Eignung durch eine Konformitätsbescheinigung bestätigt ist.
• Auf der Karton Umverpackung sollen die Eigentumsnummern der darin enthaltenen Zähler ersichtlich sein.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bitte beachten Sie das Formblatt zum Teilnahmeantrag im Vergabeportal.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.