Bauüberwachung Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof [KDH] Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56777
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof [KDH]
Bauüberwachung - Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof [KDH]
Dresden
Bei dem Projekt Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof handelt es sich um eine punktuelle Baumaßnahme im westlichen Gleisvorfeld des Bf Dresden Hauptbahnhof. Es werden 5 Gleise über 4 Gleise überführt. Neben dem Ingenieurbau sind die Bauzustände zur Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit sowie die zugehörigen OLA- und LST-Zwischenzustände die maßgeblichen technischen Zwangspunkte.
Vergeben werden sollen die folgenden Bauüberwachungsleistungen:
- bauvertragliche/fachtechnische Leistungen bei Verkehrsanlagen
- eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
- bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE
- Leistungen nach BaustellV
- fachtechnische/bauvertragl. Leistungen bei Gebäuden
- fachtechnische/bauvertragl. Leistungen bei Techn. Ausrüstung von Gebäuden
- Abfallmanagement
- Baubetriebsplanung
- umweltfachliche BÜW
- Geotechnische BÜW
- Vermessungstechnische Leistungen der BÜW
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wichtung erteilt:
80%-Wichtung des Angebotspreises
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
20%-Wichtung des angebotenen Belegungsfaktors
Der Belegungsfaktor f wird wie folgt ermittelt:
Die "Wertungssumme" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt.
Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus der Hauptbauzeit (H) ohne Vorlauf- und Nachlaufzeit.
Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit.
Das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor erhält 5 Punkte, das Angebot mit dem niedrigsten Belegungsfaktor 0 Punkte, alle weiteren Angebote werden innerhalb der Bewertungsmatrix zwischen > 0 und 5 Punkte linear interpoliert.
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein.
Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise unter VI.3
Benennung des beabsichtigten einzusetzenden qualifizierten Personals:
1. mind. 3 Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/Kib (BÜB), davon:
- ein Bauüberwacher mit mind. 8 Jahren Berufserfahrung als Bauüberwacher und mind. 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, davon ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 50 Mio. EUR und ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 20 Mio. EUR
- zwei Bauüberwacher mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung als Bauüberwacher und mind. 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, davon ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 30 Mio. EUR und ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen.
2. mind. 2 Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik LST (BÜB), davon:
- ein Bauüberwacher mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mind. 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, davon ein Projekt mit Gesamtbaukosten (LST) netto in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR und ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR
- ein Bauüberwacher mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mind. 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, davon ein Projekt mit Gesamtbaukosten (LST) netto in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR und ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR
3. mind. 2 Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik und Oberleitungsanlagen (BÜB), davon:
- ein Bauüberwacher mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mind. 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, davon ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 50 Mio. EUR und 1 Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 20 Mio. EUR
- ein Bauüberwacher mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mind. 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, davon ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 30 Mio. EUR und ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR
4. mind. 1 Bauüberwacher Bahn Telekommunikationsanlagen (BÜB) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mind. 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, davon ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 50 Mio. EUR und ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 20 Mio. EUR
5. Ein Baubüroleiter mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten als Baubüroleiter, davon ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 50 Mio. EUR und ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 20 Mio. EUR.
6. mind. ein umweltfachlicher Bauüberwacher nach EBA-Leitfaden / Emissionsschutzbeauftragter Fachexperte/Ingenieur mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, die das Leistungsbild beinhalten.
Die Nachweise sind in Tabellenform darzustellen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
- Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
- Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen:
- Gauff Rail Engineering
- DB Engineering & Consulting GmbH
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.