Abbruch- und Rückbauarbeiten, Erweiterung und Umbau Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar Referenznummer der Bekanntmachung: 23B 22 118-4
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch- und Rückbauarbeiten, Erweiterung und Umbau Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar
Der Landkreis Kassel plant den Umbau und die Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule in Hofgeismar. Die Schule mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie einer Abteilung für körperlich und motorische Entwicklung, soll in drei Bauabschnitten saniert und erweitert werden. Die Arbeiten finden bei laufendem Schulbetrieb statt.
Käthe-Kollwitz-Straße 10, 34369 Hofgeismar
- ca. 520 m² Abbruch und Entsorgung von schwimmendem Zementestrich
- ca. 1820 m² Abbruch und Entsorgung von Bodenbelägen (Linoleum u. dgl.)
- ca. 800 m² Abbruch und Entsorgung von Putz- und Fliesenbelägen
- ca. 350 Stck. Abbruch und Entsorgung von techn. Einrichtungen wie Leuchten und deren Ver- und Entsorgungsleitungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in
Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in
Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in
Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)