Handelspartner für Microsoft-Software für das Land Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0009

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17eaf82ae05-566c915f04f9a2b0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Handelspartner für Microsoft-Software für das Land Hessen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausschreibungsgegenstand ist die Beauftragung eines "Handelspartners", welcher in die bestehenden Verträge des Landes Hessen mit Microsoft eintritt und in dieser Rolle das gesamte Produktportfolio des Herstellers Microsoft verkauft oder vermietet

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Mainzer Straße 29 

65185 Wiesbaden 

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausschreibungsgegenstand ist die Beauftragung eines "Handelspartners", welcher in

die bestehenden Verträge des Landes Hessen mit Microsoft eintritt und in dieser Rolle

das gesamte Produktportfolio des Herstellers Microsoft, insbesondere bestehend aus

Lizenzen, Lizenzen mit Software-Assurance oder Wartungslizenzen (Software-Assurance), an das Land Hessen sowie an die Föderale IT-Kooperation (FITKO) verkauft oder vermietet und die entsprechende Software liefert.

Daneben dient der Rahmenvertrag der Beschaffung von Beratungs- und Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit Software des Herstellers Microsoft.

Alle Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen. Die Mindestlaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate, kann allerdings zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens nach Ablauf von 48 Monaten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 21/06/2022
Ende: 20/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf von 24 Monaten verlängert er sich der Rahmenvertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Abschnitt II.1.5) und II.2.6) : Der Auftraggeber schätzt den Auftragwert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 81.720.000,00 über die maximale Laufzeit von 48 Monaten. Leistungen aus diesem Rahmenvertrag können bis zu einem Höchstwert (netto) von EUR 98.000.000,00 abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Unternehmensdarstellung

Unternehmendarstellung des Bieters oder der Bietergemeinschaft( Datei "MS

A Anl. A4 Unternehmensdarstellung")

(2) Nachweis Berufsausübung

Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je

nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen

ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Datei

"MS A Anl. A6 Berufsausuebung")

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Umsatz mit Microsoft_Produkten

Der durchschnittliche Umsatz mit dem Vertrieb von Software des Herstellers

Microsoft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend

dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens

beträgt mehr als 40 Mio. Euro (Datei "MS A Anl. A7 Umsatz MS Produkte")

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Das unter III.1.2) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Referenzen

Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht:

Mindestens einjährige Betreuung und Belieferung mit Microsoft

Software eines Kunden, der öffentlicher Auftraggeber i.S.d. §§ 98, 99 GWB

ist, mit mindestens 30.000 Clients und 1.500 Servern als Handelspartner (Datei "MS A Anl. A8 Referenzen").

(2) Einwilligung von Microsoft

Einwilligung von Microsoft als Handelspartner in die bestehenden Verträge des

Landes Hessen mit Microsoft eintreten zu dürfen. Zusätzlich ist die Einwilligung von Microsoft als Microsoft Azure Expert Managed Service Provider (MSP) und Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) in bestehende Verträge des Landes Hessen mit Microsoft eintreten zu dürfen, erforderlich. Bei Unternehmen die den Status Microsoft Azure Expert Managed Service Provider (MSP) und Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) haben, liegt diese Einwilligung vor, weswegen ein gesonderter Nachweis entfällt (Datei "MS A Anl. A9 Einwilligung Vertragseintritt Handelspartner").

(3) Gold- und Silber-Partner-Status:

Microsoft Gold-Partner-Status in den nachfolgenden Kompetenzen, abrufbar

unter dem Link https://partner.microsoft.com/de-de/membership/competencies.

Der Microsoft Gold Partner-Status muss in allen nachfolgend genannten Kompetenzbereiche vorgewiesen werden können: Gold Application Development, Gold Application Integration, Gold Cloud Platform, Gold Cloud Productivity, Gold Collaboration and Content, Gold Communications, Gold Data Analytics, Gold Datacenter, Gold Data Platform, Gold DevOps, Gold Enterprise Mobility Management, Gold Enterprise Resource Planning, Gold Messaging, Gold Project and Portfolio Management, Gold Security, Gold Small and Midmarket Cloud Solutions, Gold Windows and Devices.

Mindestens Silber-Partner-Status im Kompetenzbereich: Cloud Business Applications.

Akkreditierung als Microsoft Fasttrack Ready Approved Partner sowie

die Akkreditierung als Learning Partner für die Microsoft Enterprise Skills Initiative

(ESI) (Datei "A Anl. A10 Microsoft Partner Status").

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die unter III.1.3) Nrn. (1) bis (3) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung dar. Die Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1) Der Auftraggeber sowie die Bieter sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) verpflichtet. Bieter haben die erforderlichen Verpflichtungserklärung mit ihrem Angebot einzureichen (Datei "MS A Anl. A2 Verpflichtungserklaerung oeff AG").

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/04/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/04/2022
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle weist die Bieter darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbracht werden kann (§ 122 Abs. 3 GWB). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.

Zusätzlich zu den in den Abschnitten III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen hat der Bieter mit seinem Angebot einzureichen:

(1) Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlüssgründen § 123 GWB (Datei "MS A Anl. A11 Eigenerklaerung Par 123 GWB") und Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen § 124 GWB (Datei "MS A Anl. A12 Eigenerklaerung Par 124 GWB")

(2) Erklärung zu Unternehmensdaten (Datei "MS A Anl. A5 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Hierbei handelt es sich um kein Eignungskriterium. Die Angaben dienen lediglich statistischen Zwecken.

(3) Beraterprofile: Angabe eines kaufmännischen und eines technischen Beraters sowie jeweils eine Stellvertretung. An diese Berater werden keine gesonderten Eignungsanforderungen gestellt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sollen diese Personen jedoch mit Lebenslauf vorgestellt werden. Hierbei handelt es sich um kein zwingendes Eignungskriterium. Die Beschreibung zur jeweiligen Person und deren Lebenslauf dient vielmehr der Information des Auftraggebers (Datei "MS B Anl.

RV21.2 Beraterprofile").

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2022

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