Projektsteuerung der ÖPNV- und IV-Erschließung Ludwigshöhviertel Projektstufen 3-5 AHO Referenznummer der Bekanntmachung: HEAGM-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heagmobilo.de
Adresse des Beschafferprofils: www.heagmobilo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung der ÖPNV- und IV-Erschließung Ludwigshöhviertel Projektstufen 3-5 AHO
Leistungen der Projektsteuerung Projektstufe 3-5
Bei dem sich gegenwärtig in der Phase der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung befindlichen Projekt handelt es sich um die Realisierung der äußeren Erschließungen der Cooperstraße und der Ludwigshöhstraße für den Individualverkehr ("IV") sowie den Öffentlichen Personennahverkehr ("ÖPNV") des Ludwigshöhviertels. Die Maßnahme soll durch öffentliche Mittel gefördert werden. Die HEAG als Auftraggeberin ist das kommunale Nahverkehrs- unternehmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und arbeitet umfassend mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in deren Zuständigkeit als öffentlicher Baulastträger die Realisierung des IV Anteils der Maßnahme fällt, zusammen und koordiniert alle Phasen der Projektrealisierung gemeinsam mit dieser. Die Maßnahme steht im engen zeitlichen Bezug mit Schnittstellenprojekten.
Der hier zu vergebende Auftrag umfasst die Projektsteuerung der IV- sowie ÖPNV-Erschließung.
Es handelt sich dabei konkret um die Fortführung der Projektsteuerung ab der Projektstufe 3 bis zur Projektstufe 5 nach AHO. Die Leistungserbringung erfolgt bis ca. 3. Quartal 2023 parallel zu noch laufenden Leistungen innerhalb der Projektstufe 2. Diese werden durch die für die Projektstufen 1+2 bestellte Projektsteuerung erbracht. Ein ausführliches Leistungsbild und exakte Hinweise zu Schnittstellen und der Leistungsabgrenzung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen (s. Anlagen).
Die Erbringung der Leistung ist zwischen Juli 2022 und August 2026 geplant.
Rahmentermine voraussichtlich:
Leistungsbeginn PS: 07/2022
Leistungsende PS: 08/2026
In Abhängigkeit von der Projektlaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen. Die genannte EEE ist Bestandteil der einzureichenden Anlagen und ist in der beigefügten Form zu verwenden (Anlage A08).
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (3) VgV) (Anlage A08):
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 500.000 € bei sonstigen Schäden abzuschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen, spätestens jedoch 3 Wochen nach Unterzeichnung dieses Vertrages.
2. Erklärung zum Gesamtumsatz gem. § 45 (4) Nr. 4 VgV (Anlage A08):
Erklärung über den Gesamtumsatz (ohne Umsatzsteuer) des Bieters und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (die Analogie ist durch den/die Bieter/-gemeinschaft darzulegen) in den letzten drei Geschäftsjahren.
Sollte es sich um eine Bietergemeinschaft handeln, sind diese Angaben in Form einer Anlage beizufügen.
3. Erklärung zur Kapazität des Bieters gem. § 46 (3) Nr. 8 VgV (Anlage A08):
Die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften, ggf. auf gesonderter Anlage darstellen. Sollte es sich um eine Bietergemeinschaft handeln, sind die Angaben weiterer Firmen in Form einer Anlage beizufügen.
4. Angaben im Zusammenhang mit Insolvenz, Liquidation, beruflichem Fehlverhalten
i. Angabe zu Insolvenz (Anlage A08):
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
ii: Angaben zu Liquidation:
Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
iii: Angabe zu beruflichem Fehlverhalten
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Es wird darauf hingewiesen, dass der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen verfolgt, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Insbesondere sind Unternehmen, die selbst oder über verbundene Unternehmen auch als Mitglied einer ARGE, im Zeitraum der ausschreibungsgegenständlichen Leistungserbringung Ingenieurleistungen in Teilprojekten erbringen, nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass das Unternehmen Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Angaben zu Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung.
1. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und der Stellvertretung gem. §46 VGV (Anlage A08 sowie Nachweise):
Die Projektleitung (PL) und Stellvertretung (stv. PL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen (Anlage A08 und die zugehörigen beizufügenden Anlagen). Außerdem gilt die Mindestanforderung für die berufliche Leistungsfähigkeit der Projektleitung mit dem Abschluss Diplom oder Master und für die Stellvertretung Bachelor des Verkehrswesens, des Bauingenieurwesens, der Architektur, o.ä.
Die nötigen Nachweise sind in Form einer Anlage beizufügen.
2. Erklärung zur technischen Leistungsfähigkeit gem. § 44 VGV (Anlage A08 sowie Nachweise):
Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bieter zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt. (inkl. verwendete Hardware und Software):
Technisches Equipment und Softwarelizenzen zur Durchführung von Online-Meetings und Online-Beteiligungsformaten (z.B. MS Teams, Web-Ex)
Eingerichteter Dienst zum Austausch von Daten (z.B. MS Sharepoint)
3. Nachweis des Eintrags in einem amtlichen Handels- oder Berufsregister (Anlage A08 sowie Auszug)
Eintragung in das Handels- und Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes. Andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und der Gegenstand des Unternehmens des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Das Alter des Auszugs darf max. 6 Monate betragen
4. Angaben zur Gewährleistung der Qualität (Anlage durch den Bieter zu erstellen)
Angaben zu Maßnahme des Bieters zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung. Die nötigen Erklärungen sollen in einer gesonderten Anlage (nicht mehr als 1 Seite) beigefügt werden.
5. Vorlage von Referenzen als Mindestvoraussetzungen zur Eignung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen des Projekts (Anlage A03 sowie Anlage A04):
Nr. 1
Der Nachweis der Leistungserbringung im Bereich der Projektsteuerung von kombinierten Schienen- und Straßen-Infrastrukturprojekten der Projektstufen 3-5 nach AHO (mindestens 1 Referenz, nicht mit Nr. 2 identisches Projekt, Investvolumen größer gleich 10 Mio. €, Zeitraum von 2012 - 2022)
Nr. 2
Der Nachweise der Leistungserbringung von Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 3-5 nach AHO im Bereich einer innerstädtischen Entwicklungsmaßnahme in Kombination mit einer Infrastrukturmaßnahme (Teilprojekt) (mindestens 1 Referenz, nicht mit Nr. 1 identisches Projekt, Investvolumen größer gleich 20 Mio. €, Zeitraum von 2012 - 2022)
Nr. 3
Der Nachweis der Leistungserbringung im Bereich der Koordinierung von staatlicher Förderung (GVFG, EU, Bund, Land) für Infrastrukturprojekte bis zur Durchführung des Schlussverwendungsnachweises (mindestens 2 Referenzen für 2 Projekte, Investvolumen größer gleich 10 Mio. €, Zeitraum von 2012 - 2022)
Der Projektabschluss der Referenzen darf nachweislich nicht länger als 10 Jahre zurück liegen. Es wird vorausgesetzt, dass die Leistungserbringungen laufender Projekte für Stufe 4 spätestens im ersten Halbjahr 2021 begonnen haben.
Der Bieter hat für jedes Kriterium eine bzw. zwei Referenzen vorzulegen. Dabei sind für Referenz 1 und 2 zwingend unterschiedliche Referenzprojekte einzureichen. Diese können für Referenz 3, wenn zutreffend, erneut verwendet werden. Die Referenz 3 kann ebenso über ein separate Referenzprojekte erfüllt werden.
Ein Bieter muss alle Eignungskriterien erfüllen, um zur Angebotsbewertung zugelassen werden zu können.
Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen (ebenfalls Bestandteil der Anlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
Zu Unteraufträgen:
Der Bewerber oder Bieter hat anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 (10) VgV). Für diese gilt ebenfalls Anlage A08.
Ergänzend zu III.1)
Teilnahmebedingungen
Allgemeine Hinweise:
Für Nachfolgende vorzulegende Erklärungen oder Nachweise zur Eignung, ist neben der Einreichung der Eigenerklärung zu Eignung (A08) eine direkt abrufbare Eintragung oder ein Nachweis aus einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierungssystem im Sinne des § 48 Abs. 8 der Vergabeverordnung
1. eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Vertragsstaates oder
2. eines Präqualifikationsregisters der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH, des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder vergleichbarer Stellen ausreichend. Die Eintragung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten "Präqualifizierungsstelle" und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ergänzt durch die in der Eigenerklärung zur Eignung (A08) geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise bzw. sind die Eigenerklärungen zur Eignung (A08) auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)