Planungsleistungen zur Renaturierung des Rhinabachs auf dem Gebiet der Marktgemeinde Haunetal Referenznummer der Bekanntmachung: EU-34-HAUL/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haunetal
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hef-rof.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hef-rof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Renaturierung des Rhinabachs auf dem Gebiet der Marktgemeinde Haunetal
Planungsabschnitt 1: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie am Rhinabach (42676) auf dem Gebiet der Gemeinde Haunetal. Der Maßnahmenraum erstreckt sich etwa zwischen der Ortslage von Stärklos bis 200 m vor dem Abfluss des Rhinabach in die Haune. Die Maßnahmen sollen nach der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes“ zur Förderung angemeldet werden.
Planungsabschnitt 2: Im Zuge der Kreisstraße K 45 ist in der Ortslage Rhina auf eine Länge von etwa 400 m die Straße grundhaft zu erneuern. Der erforderliche Aufbau ist gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 2012, Tafel 1) zu erstellen. Die Belastungsklasse ist zu ermitteln. Auf der Südseite sind vier Straßen anzubinden. Nach Norden sind zehn Einmündungen von Querungsbauwerken (Rhinabach) und Stich¬straßen anzupassen. Die Fahrbahndecke ist in Teilen mit PAK belastet.
Planungsabschnitt 3: Der südlich der Kreisstraße K 45 liegende Gehweg sowie die nördlich davon befindliche Mischfläche sind im Zuge des grundhaften Straßenausbaus und der Renaturierung des Rhinabachs in der Ortslage Rhina (BA 1) auf einer Länge von etwa 400 m entlang von Straße und Gewässer grundhaft zu erneuern.
Die anrechenbaren Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich auf 3.252.300,00 €. Zusätzlich werden Besondere und Weitere Leistungen u.a. aus den Bereichen Biotoptypenerfassung, Fachbeiträge (Natur-/Umweltschutz und WRRL) und Vermessung benötigt.
Planungsabschnitt 1: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie am Rhinabach (42676) auf dem Gebiet der Gemeinde Haunetal. Der Maßnahmenraum erstreckt sich etwa zwischen der Ortslage von Stärklos bis 200 m vor dem Abfluss des Rhinabach in die Haune. Die Maßnahmen sollen nach der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes“ zur Förderung angemeldet werden.
Planungsabschnitt 2: Im Zuge der Kreisstraße K 45 ist in der Ortslage Rhina auf eine Länge von etwa 400 m die Straße grundhaft zu erneuern. Der erforderliche Aufbau ist gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 2012, Tafel 1) zu erstellen. Die Belastungsklasse ist zu ermitteln. Auf der Südseite sind vier Straßen anzubinden. Nach Norden sind zehn Einmündungen von Querungsbauwerken (Rhinabach) und Stich¬straßen anzupassen. Die Fahrbahndecke ist in Teilen mit PAK belastet.
Planungsabschnitt 3: Der südlich der Kreisstraße K 45 liegende Gehweg sowie die nördlich davon befindliche Mischfläche sind im Zuge des grundhaften Straßenausbaus und der Renaturierung des Rhinabachs in der Ortslage Rhina (BA 1) auf einer Länge von etwa 400 m entlang von Straße und Gewässer grundhaft zu erneuern.
Die anrechenbaren Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich auf 3.252.300,00 €. Zusätzlich werden Besondere und Weitere Leistungen u.a. aus den Bereichen Biotoptypenerfassung, Fachbeiträge (Natur-/Umweltschutz und WRRL) und Vermessung benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
- Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014.
Eigenerklärung dass
-die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und
-keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen,
-die Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden bin/ist:
a) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland);
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
bzw. gleichgesetzte Verstöße gegen entspr. Strafnormen anderer Staaten.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Bad Hersfeld, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld, Raum 333
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang von der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]