Planungsleistungen zur Renaturierung des Rhinabachs auf dem Gebiet der Marktgemeinde Haunetal Referenznummer der Bekanntmachung: EU-34-HAUL/22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haunetal
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hef-rof.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E81557683
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hef-rof.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E81557683
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen zur Renaturierung des Rhinabachs auf dem Gebiet der Marktgemeinde Haunetal

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-34-HAUL/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsabschnitt 1: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie am Rhinabach (42676) auf dem Gebiet der Gemeinde Haunetal. Der Maßnahmenraum erstreckt sich etwa zwischen der Ortslage von Stärklos bis 200 m vor dem Abfluss des Rhinabach in die Haune. Die Maßnahmen sollen nach der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes“ zur Förderung angemeldet werden.

Planungsabschnitt 2: Im Zuge der Kreisstraße K 45 ist in der Ortslage Rhina auf eine Länge von etwa 400 m die Straße grundhaft zu erneuern. Der erforderliche Aufbau ist gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 2012, Tafel 1) zu erstellen. Die Belastungsklasse ist zu ermitteln. Auf der Südseite sind vier Straßen anzubinden. Nach Norden sind zehn Einmündungen von Querungsbauwerken (Rhinabach) und Stich¬straßen anzupassen. Die Fahrbahndecke ist in Teilen mit PAK belastet.

Planungsabschnitt 3: Der südlich der Kreisstraße K 45 liegende Gehweg sowie die nördlich davon befindliche Mischfläche sind im Zuge des grundhaften Straßenausbaus und der Renaturierung des Rhinabachs in der Ortslage Rhina (BA 1) auf einer Länge von etwa 400 m entlang von Straße und Gewässer grundhaft zu erneuern.

Die anrechenbaren Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich auf 3.252.300,00 €. Zusätzlich werden Besondere und Weitere Leistungen u.a. aus den Bereichen Biotoptypenerfassung, Fachbeiträge (Natur-/Umweltschutz und WRRL) und Vermessung benötigt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsabschnitt 1: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie am Rhinabach (42676) auf dem Gebiet der Gemeinde Haunetal. Der Maßnahmenraum erstreckt sich etwa zwischen der Ortslage von Stärklos bis 200 m vor dem Abfluss des Rhinabach in die Haune. Die Maßnahmen sollen nach der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes“ zur Förderung angemeldet werden.

Planungsabschnitt 2: Im Zuge der Kreisstraße K 45 ist in der Ortslage Rhina auf eine Länge von etwa 400 m die Straße grundhaft zu erneuern. Der erforderliche Aufbau ist gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 2012, Tafel 1) zu erstellen. Die Belastungsklasse ist zu ermitteln. Auf der Südseite sind vier Straßen anzubinden. Nach Norden sind zehn Einmündungen von Querungsbauwerken (Rhinabach) und Stich¬straßen anzupassen. Die Fahrbahndecke ist in Teilen mit PAK belastet.

Planungsabschnitt 3: Der südlich der Kreisstraße K 45 liegende Gehweg sowie die nördlich davon befindliche Mischfläche sind im Zuge des grundhaften Straßenausbaus und der Renaturierung des Rhinabachs in der Ortslage Rhina (BA 1) auf einer Länge von etwa 400 m entlang von Straße und Gewässer grundhaft zu erneuern.

Die anrechenbaren Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich auf 3.252.300,00 €. Zusätzlich werden Besondere und Weitere Leistungen u.a. aus den Bereichen Biotoptypenerfassung, Fachbeiträge (Natur-/Umweltschutz und WRRL) und Vermessung benötigt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB;

- Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,

- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014.

Eigenerklärung dass

-die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und

-keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen,

-die Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden bin/ist:

a) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland);

b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);

c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;

d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;

e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;

f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);

bzw. gleichgesetzte Verstöße gegen entspr. Strafnormen anderer Staaten.

- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/04/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/04/2022
Ortszeit: 08:00
Ort:

Landratsamt Bad Hersfeld, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld, Raum 333

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Keine Bieter zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang von der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2022

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