81281445-Verbesserung der Ernährung und Hygiene im familiären Umfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 81281445
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 619679
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81281445-Verbesserung der Ernährung und Hygiene im familiären Umfeld
Das Globalvorhaben "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" leistet mit seinen 12 Länderpaketen einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung zur Überwindung von Hunger und Mangelernährung.
Obwohl die landwirtschaftliche Produktion von Grundnahrungsmitteln im letzten Jahrzehnt angestiegen ist und ein Rückgang der landesweiten Prävalenzen chronisch unterernährter Kinder von 35,1 % (2009) auf 24,9 % (Nationale Erhebungen des Gesundheitsministeriums, Standardised Monitoring and Assessment of Relief and Transition, SMART 2020) verzeichnet werden kann, bleibt die Region Südwest mit 26,0 % (SMART 2020) chronischer Unterernährung langjährig auf einem hohen Niveau (WHO-Richtwert 30 %). Zudem ist der so genannte "versteckte Hunger" ein grundlegendes Problem für die Entwicklung des Landes. Jährlich variiert die Verfügbarkeit nährstoffreicher Nahrungsmittel stark und in der Bevöl-kerung fehlt Wissen darüber, wie Mahlzeiten adäquat zusammengestellt und zubereitet werden. Dies verhindert gute Ernährungspraxis. Der eingeschränkte Zugang zu sauberem Trinkwasser, schlechte Basishygienepraktiken und fehlende qualitativ gute Basis-gesundheitsdienstleistungen führen weiterhin zu erhöhter Ansteckung mit Auswirkungen auf den Ernährungsstatus. Die anhaltende COVID-19-Pandemie wirkt sich weiterhin ungünstig auf die Rahmenbedingungen für Ernährungssicherung (ausreichender Marktzugang, stabile Lieferketten, Angebot an technischen Beratungsleistungen und Basisgesundheitsdiensten) aus.
In der Region Südwest ist die Ernährungssituation von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere Frauen im reproduktiven Alter und Kleinkindern unzureichend (Kernproblem).
Das Modulziel lautet: Die Ernährungssituation von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und von Kleinkindern (0-23 Monate), hat sich in den unterstützten Gemeinden in Burkina Faso verbessert.
Politischer Partner ist das Ministerium für Landwirtschaft, Bewässerung und Mechanisierung (Ministère de l"Agriculture, des Aménagements Hydro-Agricoles et de la Mécanisation, MAAHM). Daneben ist das Gesundheitsministerium ein wichtiger Kooperationspartner. Das bislang im Gesundheitsministerium verankerte Technische Sekretariat für Nahrung und Ernährung (Secrétariat Technique Chargé de l"Alimentation et de la Nutrition, STAN) ist dem Präsidialamt direkt untergeordnet und übernimmt damit eine starke Rolle als multisektorale Instanz für alle Ernährungsfragen im Land. Weitere Partner in der Region sind die staatlichen Fachdienste, der Landrat, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und kommunale Akteure, Nichtregierungsorganisation (NRO) und lokale Organisationen.
Drei Handlungsfelder werden auf Zielgruppen- und Mittlerebene umgesetzt: (1) Verbesserung der saisonalen Verfügbarkeit diversifizierter und gesunder Nahrung, (2) Verbesserung der Kenntnisse zu den Themen Ernährung, Hygiene und Haushaltsökonomie im familiären Umfeld sowie (3) Kapazitätsentwicklung zur Verbesserung der multisektoralen Basisdienstleistungen in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, und Hygiene. Auf regionaler und nationaler Ebene wird Nutrition Governance (Gouvernance de la Nutrition) mit dem Fokus auf (4) die Verbesserung der multisektoralen Abstimmung bezüglich Ernährungssicherung umgesetzt. Das LP verstärkt personell die politische Kommunikation und die intersektorale Zusammenarbeit und integriert erfolgreiche Ansätze zur Verbesserung der Ernährungsdiversität.
Zielgruppen und andere Beteiligte:
Zielgruppe des Länderpaketes sind ernährungsgefährdete Frauen im reproduktiven Alter (15-49 Jahre) und Kleinkinder (0-23 Monate). Die Größe der Zielgruppe hat sich seit Beginn des Vorhabens mehrfach erhöht. Die Interventionszone umfasst bis Ende der Laufzeit 12/2025 insgesamt 80 Dörfer und Sektoren in zehn Gemeinden. Die zu erreichende Zielgruppe sind 30.000 Frauen im reproduktiven Alter und etwa 8.000 Kinder unter zwei Jahren.
00000 Burkina Faso
Das Länderpaket Burkina Faso hat drei Handlungsfelder, die auf Zielgruppen- und Mittlerebene umgesetzt werden.
Handlungsfeld 1: Verbesserung der saisonalen Verfügbarkeit diversifizierter und gesunder Nahrungsprodukte
Unter dieses Handlungsfeld fallen die Förderung des Anbaus von diversifizierten Nahrungsmitteln auf Haushaltsebene, die Produktion der stark nachgefragten gerösteten Mehlmischungen, um die Verfügbarkeit auf Haushaltsebene zu verbessern, sowie die Produktion und Trocknung von Provitamin-A-reichen Süßkartoffeln. Nährstoffreiche Produkte wie Moringa, Amaranth, Leguminosen, Papaya oder lokale (Wald-) Früchte tragen zur Nahrungspalette bei und werden verstärkt für die Weiterverarbeitung eingesetzt.
Handlungsfeld 2: Verbesserung der Kenntnisse zu den Themen Ernährung und Hygiene und Haushaltökonomie im familiären Umfeld
Ernährungs- und Hygienekommunikation spielen bei der Verhaltensänderung in der Zielgruppe eine ebenso bedeutende Rolle, um gesunde Nahrungsmittel auf Haushaltsebene zu fördern, wie die Vermittlung von ernährungssensitiven Kernbotschaften in der Agrarproduktion. Bisher wurden die Zielgruppen vor allem durch Gruppenveranstaltungen und Massenkommunikation (Theater, Radio etc.) erreicht. Die eingeführten digitalen Kommunikationsformate werden verstärkt auf kommunaler Ebene eingesetzt.
Handlungsfeld 3: Kapazitätsentwicklung zur Verbesserung der multisektoralen Basisdienstleistungen in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Hygiene
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die staatlichen Dienste und NRO qualifizieren Krankenschwestern und -pflegern, dörfliche Gesundheitshelferinnen und Gesundheitshelfer, landwirtschaftliche Beraterinnen und Berater, und ihre Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Ausbilderinnen und Ausbilder für ihre Beraterinnenfunktion und Beraterfunktion im dezentralen multisektoralen Aufgabenfeld. Bei der Qualifizierung von Dienstleisterinnen und Dienstleistern kommen bewährte und innovative Ansätze (Ernährungsquiz) weiter zur Anwendung. Aktuell werden erfolgreich Hygiene- und Ernährungswettbewerbe in allen Gesundheitszentren der Region umgesetzt. Immer wichtiger wird die kontinuierliche Unterstützung der technischen Dienste, das gesamte Paket der Kernbotschaften für Ernährungssicherung in die Alltagsaktivitäten der lokalen Beraterinnen und Berater auf dem Feld zu integrieren.
Handlungsfeld 4: Verbesserung der multisektoralen regionalen und nationalen Abstimmung bezüglich Ernährungssicherung und Ernährung* (Nutrition Governance)
Aus den bisherigen vier grundlegenden Mechanismen der Stärkung der Nutrition Governance: (1) Multisektorale Zusammenarbeit und Partnerschaften, (2) Integration in bestehende Pläne und Politiken, (3) Finanzielle, organisatorische und Humanressourcen und (4) Informationssysteme und der Austausch von bewährten Praxisbeispielen, haben sich eine Reihe von spezifischen Feldern für die Stärkung der Nutrition Governance auf regionaler und nationaler Ebene entwickelt.
Der Auftragnehmer (AN) ist für die Umsetzung, Steuerung und Erreichung der im Folgenden genannten Zielindikatoren sowie der in der Ausschreibung genannten Outputs und Outputindikatoren des Länderpakets Burkina Faso verantwortlich.
Modulziel: Die Ernährungssituation von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und Kindern von 0-23 Monaten, hat sich in den unterstützten Gemeinden in Burkina Faso verbessert.
Modulzielindikator 1: Die Diversität der Nahrung von 30.000 Frauen im reproduktiven Alter (15-49 Jahre) in den unterstützten Gemeinden hat sich gemäß Individual Dietary Diversity Score (IDDS) um eine Nahrungsmittelgruppe erhöht.
Modulzielindikator 2: Der Anteil der 8.000 Kleinkinder (6-23 Monate), der laut Minimal Acceptable Diet (MAD) eine angemessene Mahlzeitenhäufigkeit und Diversität erhält, ist um 15 % gestiegen.
Modulzielindikator 3: Der Anteil der 30.000 Frauen, der 70 % der 10 propagierten ernährungsrelevanten Hygienepraktiken anwendet, ist um 20 % gestiegen.
Modulzielindikator 4: Die Nutrition Governance ist in Burkina Faso auf regionaler und nationaler* Ebene verbessert, messbar.
* Der AN leistet lediglich einen Beitrag auf regionaler Ebene zur Umsetzung des Handungsfelds 4 und somit zu Modulzielindikator 4.
Eine internationale Fachkraft übernimmt die inhaltliche Ausgestaltung und gesamte Steuerung des Vorhabens als Teamleiter*in am Standort Ouagadougou.
Ein Team aus fünf nationalen Fachkräften ist für die Implementierung der Maßnahmen und Innovationen in den Interventionsfeldern verantwortlich und deckt zudem den Bereich Monitoring und Evaluierung ab. Zu spezifischen Themen und Arbeitsaufgaben werden nationale und internationale Kurzzeitfachkräfte eingesetzt.
Der AG weist darauf hin, dass eine Fernsteuerung der Region Süd-West ab 01/2022 aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage notwendig ist. Dies bedeutet, dass der Dienstsitz für das nationale Team weiterhin Gaoua ist, während der / die internationale Teamleiter*in den Dienstitz in Ouagadougou hat und die Umsetzung von dort aus steuert. Weiterhin sind Dienstreisen in die Projektregion nur zeitlich begrenzt möglich und es wird zu Zeit empfohlen eher zu fliegen. Dies beinhaltet eine erhöhte Dienstreisetätigkeit des Teams sowie der Teamleitung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach §§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind, anhand der nachstehenden Kriterien:
1. Fachliche Erfahrung (60% Gewichtung)
a) Ernährungssicherung, Nutrition - insb. mit Zielgruppe Frauen und Kinder unter 2 Jahre (20% Gewichtung)
b) landwirtschaftliche Beratung zur Produktion und Verarbeitung hochwertiger Nahrungsmittel (20% Gewichtung)
c) Gesundheit/Public Health; Ausrichtung von Gesundheitsdienstleistungen auf Ernährung (20% Gewichtung)
2. Regionale Erfahrung in der Region "Western Africa" (25 % Gewichtung)
3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50% ODA-finanziert) (15% Gewichtung)
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend)
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: mindestens 10 Personen
1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet "Ernährungssicherung" und mindestens 3 Referenzprojekte in der Region "Western Africa" in den letzten drei Jahren.
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YZHH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.