Beflaggung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0419
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beflaggung
Beflaggung von 63 Liegenschaften in Mittelhessen aufgeteilt in 2 Lose
Beflaggung von 35 Liegenschaften in Mittelhessen
35 Liegenschaften in Gießen, Landkreis Gießen, Lahn Dill Kreis, Marburg, Landkreis Marburg Biedenkopf
Durchführung der Beflaggung bei insgesamt 35 Liegenschaften: in Gießen, Landkreis Gießen, Lahn Dill Kreis, Marburg, Landkreis Marburg Biedenkopf. Die Beflaggung erfolgt gemäß dem aktuellsten Flaggenerlass des Staatsanzeigers (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 39/2017 vom 25. September 2017, Seite 926-927) an 11 festen Tagen, an Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl des Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen) sowie aus sonstigen besonderen Anlässen, die gesondert mitgeteilt werden. Die Beflaggungsleistung ist in folgendem Umfang vorzunehmen: - Diebstahlsichere Einlagerung der Flaggen - Sicherer Transport der Flaggen - Hissen und Einholen der Flaggen gemäß Flaggenerlass - Durchführung von Sonderbeflaggungen im Rahmen einer 24/7 Erreichbarkeit (z. B. Tod einer bekannten Persönlichkeit oder bei Naturkatastrophen, o. Ä.) - die Reaktionszeit beträgt 2 h nach Erhalt der Anordnung. Die Sondereinsätze werden dem AN per Telefax- und/oder E-Mail mitgeteilt. - Sicherstellung der Trocknung von nassen Flaggen - Im Zuge einer Trauerbeflaggung ist der Trauerflor (sofern vorhanden) an die Fahne bzw. Flagge anzubringen - Einmal jährliche Reinigung aller Flaggen (Anzahl Flaggen/Banner siehe Anlage 2) - Aufnähen etwaig loser oder noch nicht angebrachter Liegenschaftsetiketten (stellt der AG) Für die Beflaggung aller Liegenschaften steht ein Zeitfenster von 3 Stunden zur Verfügung. Der letzte zu beflaggende Standort muss um 7:00 Uhr beflaggt sein. Dies bedeutet, dass am ersten Standort frühestens um 4:00 Uhr mit der Beflaggung begonnen werden kann. Für das Abflaggen gilt dieses Zeitfenster ebenso. Das Abflaggen beginnt bei Einbruch der Dunkelheit. Spätestens 3 Stunden später muss der letzte Standort abgeflaggt sein. Optional ist für den außerordentlichen Fall des Ausfalls des Dienstleisters für Los 2 (durch Insolvenz o.ä.) der Dienstleister für Los 1 zur Übernahme der Beflaggunsleistung des ausgefallenen Dienstleisters verpflichtet.
Beflaggung von 28 Liegenschaften in Mittelhessen
28 Liegenschaften im Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Landkreis Limburg/Weilburg
Durchführung der Beflaggung bei insgesamt 28 Liegenschaften: im Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Landkreis Limburg/Weilburg. Die Beflaggung erfolgt gemäß dem aktuellsten Flaggenerlass des Staatsanzeigers (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 39/2017 vom 25. September 2017, Seite 926-927) an 11 festen Tagen, an Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl des Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen) sowie aus sonstigen besonderen Anlässen, die gesondert mitgeteilt werden. Die Beflaggungsleistung ist in folgendem Umfang vorzunehmen: - Diebstahlsichere Einlagerung der Flaggen - Sicherer Transport der Flaggen - Hissen und Einholen der Flaggen gemäß Flaggenerlass - Durchführung von Sonderbeflaggungen im Rahmen einer 24/7 Erreichbarkeit (z. B. Tod einer bekannten Persönlichkeit oder bei Naturkatastrophen, o. Ä.) - die Reaktionszeit beträgt 2 h nach Erhalt der Anordnung. Die Sondereinsätze werden dem AN per Telefax- und/oder E-Mail mitgeteilt. - Sicherstellung der Trocknung von nassen Flaggen - Im Zuge einer Trauerbeflaggung ist der Trauerflor (sofern vorhanden) an die Fahne bzw. Flagge anzubringen - Einmal jährliche Reinigung aller Flaggen (Anzahl Flaggen/Banner siehe Anlage 2) - Aufnähen etwaig loser oder noch nicht angebrachter Liegenschaftsetiketten (stellt der AG) Für die Beflaggung aller Liegenschaften steht ein Zeitfenster von 3 Stunden zur Verfügung. Der letzte zu beflaggende Standort muss um 7:00 Uhr beflaggt sein. Dies bedeutet, dass am ersten Standort frühestens um 4:00 Uhr mit der Beflaggung begonnen werden kann. Für das Abflaggen gilt dieses Zeitfenster ebenso. Das Abflaggen beginnt bei Einbruch der Dunkelheit. Spätestens 3 Stunden später muss der letzte Standort abgeflaggt sein. Optional ist für den außerordentlichen Fall des Ausfalls des Dienstleisters für Los 1 (durch Insolvenz o.ä.) der Dienstleister für Los 2 zur Übernahme der Beflaggunsleistung des ausgefallenen Dienstleisters verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beflaggung von 35 Liegenschaften in Mittelhessen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cölbe
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 35091
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beflaggung von 28 Liegenschaften in Mittelhessen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]