Umweltverträglichkeitsstudie im Rahmen der Planungen zur Ortsumfahrung Urberach in Rödermark Referenznummer der Bekanntmachung: I/6/1/OU-URB_Vergabe_UVS
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 041-106696)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rödermark
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63322
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.roedermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltverträglichkeitsstudie im Rahmen der Planungen zur Ortsumfahrung Urberach in Rödermark
Die Stadt Rödermark plant eine Ortsumfahrung des Stadtteils Urberach in Rödermark. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden (siehe dazu Website BVWP: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B486-G10-HE/B486-G10-HE.html).
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Aktuell verläuft die Bundesstraße B486 durch den Stadtteil Urberach mit Anbindung an den Odenwald und das Rhein-Main-Gebiet.
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Ziel der Maßnahme ist die Vervollständigung der ortsdurchfahrtsfreien Trasse zwischen A5/A661 und der B45 und einem damit einhergehenden Lückenschluss im überregionalen Straßenverkehrsnetz. Zudem soll die verkehrliche Entlastung innerstädtischer Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe erzielt werden.
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Im Vorfeld der Planungen zur Ortsumfahrung beabsichtigt die Stadt Rödermark nun die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie zu beauftragen. Unter Zuhilfenahme der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie sollen anschließend verschiedene Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
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Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 3.000 bis 3.400 ha (siehe Anlage 09).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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Gewichtung: 20,00
Gewichtung: 30,00