Elektrifizierung der Strecke Weimar - Gera - Gößnitz; Planungsleistungen 110-kV-Bahnstromleitung "Abzw. Uw Gera", Lph 3, 4, 6, 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56502
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung der Strecke Weimar - Gera - Gößnitz; Planungsleistungen 110-kV-Bahnstromleitung "Abzw. Uw Gera", Lph 3, 4, 6, 7
Elektrifizierung der Strecke Weimar - Gera - Gößnitz;
Planungsleistungen 110-kV-Bahnstromleitung "Abzw. Uw Gera",
übertragene Leistungen: Lph 3/4 (Erstellung der Genehmigungs- und Entwurfsplanung);
optionale Leistungen: Lph 6/7 (Ausschreibungsunterlagen
/ Mitwirkung bei Vergabe)
Gera, Gößnitz
siehe II.1.4)
optionale Leistungen: Lph 6/7 (Ausschreibungsunterlagen / Mitwirkung bei Vergabe)
Zu II.2.5)
Für die Angebotswertung wird das "Honorar (übertragene + optionale Leistungen)" wie folgt auf einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkten ermittelt: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.
-
Für die Angebotswertung wird der "Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4" wie folgt auf einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkten ermittelt: Das Angebot mit dem niedrigsten Querschnittswert aller Stundensätze erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Querschnittswert aller Stundensätze und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze linear interpoliert.
-
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein. Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Honorar (Angebotspreis) den Zuschlag.
-
Die beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe nachfolgend sowie Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal
heruntergeladen werden kann.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe nachfolgend sowie Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal
heruntergeladen werden kann.
1. Referenzprojekte
Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten in der Erstellung der Fachplanung von Bahnstromleitungen oder mit dem vergabegegenständlichen Leistungsbild vergleichbaren Hochspannungs-/Freileitungsprojekten, welche die Leistungsphasen Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3+4) als eigene Planungsleistungen dieser Fachplanung zum Inhalt hatten und neben der Projektbearbeitung auch Leistungen des Bewerbers in Hinblick auf die Organisation und Koordinierung, insbesondere mit
einem Umweltplaner und verschiedenen Verwaltungen des öffentlichen Lebens sowie Behörden, beinhalteten.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang (GWU) > [Betrag gelöscht] Euro (netto) anerkannt, deren Planungen in den vorgenannten Leistungsphasen in den vergangenen 3 Jahren (2019 oder später) erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Gesamtwertumfang (GWU) bezieht sich auf die Baukosten im vergabegegenständlichen Fachgewerk.
Nachweis durch: Projektbezeichnung, Benennung der beinhalteten Leistungsphasen der Fachplanung von Bahnstromleitungen (oder vergleichbar), wobei jede Referenz die im o.g. Text benannten Leistungsphasen 3+4 zur Fachplanung lückenlos enthalten muss, Eigenerklärung, dass die Leistungen des Bewerbers neben der Projektbearbeitung auch Leistungen in Hinblick auf die Organisation und Koordinierung, insbesondere mit einem Umweltplaner und verschiedenen Verwaltungen des öffentlichen Lebens sowie Behörden beinhalteten, Angabe des Zeitraumes (2019 oder später) und Angabe des GWU (>200.000 €) in tabellarischer Form.
2. Qualifikation/Projekterfahrung der Mitarbeiter:innen des Bewerbers
Nachweis über die Verfügbarkeit von mindestens nachfolgend beschriebenem geeignetem Personal für die aufgeführten Funktionen.
Zur Leistungsausführung sind nur Mitarbeiter:innen mit u.g. Erfahrung in entsprechender Planungstätigkeit und folgender Qualifikation einzusetzen: akademischer Grad Diplomingenieur, Bachelor, Master oder vergleichbare Qualifikation eines Mitgliedstaates der Europäischen Union.
a. Planungsleiter/in: Als Planungsleiter/in sind Mitarbeiter:innen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Planung von Hochspannungs-, Freileitungs- oder gleichwertigen Anlagen geeignet.
b. Fachplaner/in: Als Fachplaner/in sind Mitarbeiter:innen mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in der Planung von Hochspannungs-, Freileitungs- oder gleichwertigen Anlagen geeignet.
c. Qualitätsprüfer/in: Als Qualitätsprüfer/in sind Mitarbeiter:innen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Planung von Hochspannungs-, Freileitungs- oder gleichwertigen Anlagen geeignet.
Dabei ist eine Doppelfunktion zwischen den aufgeführten Personalien ausgeschlossen.
Nachweis durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die aufgeführten Funktionen mindestens erforderlichen geeigneten Personale und deren Einsatz bei einer möglichen Auftragserteilung.
Erfolgt die Bestätigung durch Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. Nachunternehmer, die für die vergabegegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommen sollen, sind diese zu benennen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Lacon Landschaftsconsult GbR
2. imp GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.