Planungsleistungen - Zusammenhangsmaßnahmen i2030 – Siemensbahn; Dritte Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54930
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Zusammenhangsmaßnahmen i2030 – Siemensbahn; Dritte Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße
Zusammenhangsmaßnahmen i2030 – Siemensbahn; Dritte Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße; Planung Lph 2-4 / Optional Lph 5-6,
Objekt- und Tragwerksplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung, Umweltplanung, Vermessung
Berlin Westhafen, Beusselstraße
Zusammenhangsmaßnahmen i2030 Siemensbahn, BIM-Planungsleistungen 3. Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße; Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Fachplanung Technische Streckenausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, 50Hz, TK), Vermessung.
Planung der Leistungsphasen 2-4, optional Leistungsphasen 5-6
Optionale Beauftragung der Leistungsphasen 5-6 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 57 SektVO eingestellt, da im Rahmen des durchgeführten Teilnahmewettbewerbs keine Teilnahmeanträge eingegangen sind.
Es wird ein neues Vergabeverfahren unter der Vorgangsnummer 22FEI57931 als EU-Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb eingeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.