556 Stahlrohrpfosten Lieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2022-00012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
556 Stahlrohrpfosten Lieferung
Lieferung von Stahlrohrpfosten, Rohrständer, Bodenhülsen
Bauhof Baubezirk West, Kurmainzer Str. 4b, 65929 Frankfurt am Main
Bauhof Baubezirk Nord, Oberschelder Weg 16a, 60439 Frankfurt am Main
Lieferung von:
Stahlrohrpfosten d= 60,3 mm / 3700 mm, ca. 1700 Stck
Stahlrohrpfosten d= 76,1 mm / 4000 mm, ca. 500 Stck
Stahlrohrpfosten d= 76,1 mm / 4500 mm, ca. 250 Stck
Stahlrohrpfosten d= 108 mm / 5000 mm, ca. 25 Stck
Wärmeschrumpfende Schutzmanschette, ca. 25 Stck
Rohrständer gem. IVZ d= 60,3 mm / 600x600 mm Typ E 32, ca. 5 Stck
Rohrständer gem. IVZ d= 76,1 mm / 750x750 mm Typ E 34, ca. 25 Stck
Rohrständer gem. IVZ d= 76,1 mm / 840x840 mm Typ E 33, ca. 10 Stck
Rohrständer gem. IVZ d= 60,3 mm / 350x1400 mm Typ E 82, ca. 5 Stck
Rohrständer gem. IVZ d= 60,3 mm / 420x630 mm Typ E 47, ca. 5 Stck
Rohrständer gem. IVZ d= 60,3 mm / 600x900 mm Typ E 48, ca. 10 Stck
Bodenhülsen aus Grauguss GG 25, d= 48 mm / Länge 300 mm, ca. 10 Stck
Bodenhülsen aus Grauguss GG 25, d= 60 mm / Länge 300 mm, ca. 200 Stck
Bodenhülsen aus Grauguss GG 25, d= 60 mm / Länge 500 mm, ca. 20 Stck
Bodenhülsen aus Grauguss GG 25, d= 76 mm / Länge 300 mm, ca. 25 Stck
Bodenhülsen aus Grauguss GG 25, d= 76 mm / Länge 500 mm, ca. 5 Stck
Zubehör Bodenhülsen (Blindstopfen, Gewinderinge), ca. 40 Stck
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar
- Bescheinigung Berufsgenossenschaft ggf.
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom Bieter
- Erklärung Vergabesperre "1577_OFD_Hessen.pdf."
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
1 Million € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden, je 2-fach maximiert/Jahr) oder alternativ eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
- Referenzen
- Nachweis der Präqualifikation oder Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Mindestens 1 bis max. 3 Referenzen der letzten 10 Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Vergleichbar bedeutet: Lieferung von Stahlrohrpfosten, Rohrständer, Bodenhülsen.
Mit Projektbeschreibung, Auftragsumfang /-volumen und Ansprechpartner der jeweiligen AG.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2026
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).