Lieferung eines Fahrgestells für ein Staffellöschfahrzeug StLF20 für die Feuerwehr Lohra Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 6534013
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohra
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35102
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lohra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Fahrgestells für ein Staffellöschfahrzeug StLF20 für die Feuerwehr Lohra
Lieferung eines Fahrgestells für ein Staffellöschfahrzeug StLF20 für die Feuerwehr Lohra
Die Lieferung des Fahrgestells für das Staffellöschfahrzeug StLF 20 durch den Fahrgestellhersteller erfolgt an den Aufbauhersteller. Der Aufbau und die Beladung des StLF 20 werden in einem gesonderten Verfahren vergeben.
Lieferung eines Fahrgestells für ein Staffellöschfahrzeug StLF20 für die Feuerwehr Lohra
siehe Leistungsverzeichnis
zu Ziffer II.2.7) Die Lieferung des Fahrgestells durch den Fahrgestellhersteller an den Aufbauhersteller muss spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen (Ausschlussfrist). Der Aufbau und die Beladung des StLF 20 werden in einem gesonderten Verfahren vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Das Formblatt kann darüber hinaus hier eingesehen werden:
https://www.had.de/muster-hvtg/124-Eignungserkl%C3%A4rung.docx
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind gefordert:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister,
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
- Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Zusätzlich sind von den Bietern mit dem Angebot folgende Unterlagen bzw. Nachweise einzureichen:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Das Formblatt kann darüber hinaus hier eingesehen werden:
https://www.had.de/muster-hvtg/124-Eignungserkl%C3%A4rung.docx
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind gefordert:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister,
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
- Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Das Formblatt kann darüber hinaus hier eingesehen werden:
https://www.had.de/muster-hvtg/124-Eignungserkl%C3%A4rung.docx
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind gefordert:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister,
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
- Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Zusätzlich sind von den Bietern mit dem Angebot folgende Unterlagen bzw. Nachweise einzureichen:
- Referenzliste
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften bitten wir bis zum 14.03.2022 über die Vergabeplattform www.had.de an uns zu richten. Elektronische Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe Ziffer IV.2.2) als Upload in Textform auf der Vergabeplattform www.had.de einzureichen. Bei der elektronischen Angebotsabgabe in Textform ist ausdrücklich der Name der natürlichen Person, die das Angebot abgibt, anzugeben. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich. Schriftliche Angebote in Papierform sind in diesem Verfahren NICHT mehr zulässig und führen zum Ausschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland