Dienstleistungen der Abfuhrlogistik für Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda und Stadt Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: FD-1-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-landkreis-fulda.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen der Abfuhrlogistik für Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda und Stadt Fulda
Los 1: Sammlung von ca. 24.000 Mg/a Restmüll, ca. 16.000 Mg/a Bioabfall, ca. 11.000 Mg/a PPK im Zweckverbandsgebiet. Gefäßentleerung Restmüll 14tägig oder 4wöchentlich, 1.100l tlw. alle 7 Tage bzw. auf Abruf ca. 987.000 Entleerungen/a
14tägige Sammlung Bioabfall mit Betrieb eines Störstoffdetektionssystems, ca. 785.000 Entleerungen/a. Sammlung von PPK, ca. 11.000 Mg/a, ca. 583.000 Entleerungen/a.
Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle. Der Standort der Übergabestelle muss im max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen sein und im Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegen. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- oder Stadtgebiet von Fulda. Der Standort muss für LKW bis 44 Mg und max. 18m Länge (LKW-Zug) befahrbar sein, dies gilt auch für die Zufahrt, die sichergestellt sein muss. Der Standort muss mit einer eichamtlich geprüften Waage, geeignet für die Verwiegung der LKW bis 44 Mg, ausgestattet sein.
Betrieb eines Identsystems mit Weitergabe der Daten an die Software des AG.
Behältermanagement für die im Eigentum des AG befindlichen Gefäße.
Bewirtschaftung von ca. 53.400 Restmüllgefäße 120l-1.100l, ca. 37.200 Bioabfallgefäße 120l und 240l, ca. 48.000 PPK-Gefäße 240l und 1.100l.
Ca. 5.500 Grundstücksanfahrten pro Jahr
Lieferung von Abfallgefäßen, die während der Vertragslaufzeit benötigt werden: ca. 380 MGB/a 120l, 950 MGB/a 240l, 12 MGB/a 360l, 1 MGB/a 660l, 65 MGB 1.100l. Behälter nach EN 840 und RAL-GZ 951/1 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only), Behälter kompatibel zum Gefäßbestand des AG (Gefäße der ese GmbH und der Fritz Schäfer GmbH).
Los 2: Sammlung von Restsperrmüll und Altholz incl. Einrichtung und Betrieb einer Anmelde-Hotline im Zweckverbandsgebiet. ca. 1.750 Mg/a Restsperrmüll und ca. 2.000 Mg/a Altholz.
Nutzung der Software des AG (Einpflegen der tel. Anmeldungen, Übernahme der Anmeldedaten zum Zweck der Abfuhrplanung).
Wenn der AN den Sperrmüll zusammen mit Altholz in einem Fahrzeug sammelt und das Stoffgemisch nachsortiert, können die Fraktionen gemeinsam gesammelt werden.
Verarbeitung der Anmeldedaten incl. Kommunikation mit den Anmeldern (Terminvergabe, Beratung usw.) ist Sache des AN.
Los 3:
Sammlung von PPK mit Betrieb eines Identsystems im Stadtgebiet der Stadt Fulda, ca. 3.800 Mg/a im monatlichen Rhythmus im Gebiet der Stadt Fulda.
Übernahme des Gefäßbestands per Kauf zu definierten wirtschaftlichen Konditionen und Gestellung der Gefäße auf Mietbasis incl. Bewirtschaftung der Abfallgefäße, ca. 14 500 Müllgefäße 240l, ca. 1.320 MGB 1.100 l für PPK. Behälter nach EN 840 und RAL-GZ 951/1 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only),
Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle. Gesamtumschlagmenge: bis ca. 4.800 Mg/a, Annahme von Anlieferungen aus der Container- und Vereinssammlung sowie der Erfassung auf dem Wertstoffhof.
Der Standort der Übergabestelle: Wie unter Los 1 beschrieben.
Abfuhrlogistik Restmüll, Bioabfall, Altpapier mit Betrieb eines Identsystems, Behältermanagement, Umschlag PPK
Zweckverbandsgebiet des Landkreises Fulda
Siehe Nr. II.1.4
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Sammlung von Sperrmüll und Altholz
Zweckverbandsgebiet des Landkreises Fulda
Siehe Nr. II.1.4
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Sammlung von PPK mit Betrieb eines Identsystems incl. Behältergestellung und -bewirtschaftung
Stadtgebiet der Stadt Fulda
Siehe Nr. II.1.4
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung von Restmüll, Bioabfall und PPK mit Betrieb eines Identsystems und Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG incl. Umschlag von PPK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung von sperrigen Abfällen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung von PPK in der Stadt Fulda incl. Behältergestellung und Bewirtschaftung des Gefäßbestands sowie Umschlag von PPK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben unter II.1.7, V.2.2 und V.2.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]