Neubau Grundschule Florenberg in Pilgerzell, Verhandlungsverfahren nach hochbaulichem Realisierungswettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 044/20, Teil 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Florenberg in Pilgerzell, Verhandlungsverfahren nach hochbaulichem Realisierungswettbewerb
Neubau Grundschule Florenberg in Pilgerzell, Verhandlungsverfahren nach hochbaulichem Realisierungswettbewerb
Pilgerzell
Der Landkreis Fulda plant in Pilgerzell den Neubau der Florenberg-Grundschule.
Die Sanierung des Bestandes wird im Vergleich zu einem Neubau zur Schaffung einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Schule bei optimaler Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Betrieb und Unterhalt als nicht wirtschaftlich bewertet.
Der Grundsatzbeschluss zum Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und Ersatzneubau liegt vor.
Die bestehende Sporthalle soll erhalten bleiben und angemessen in das neue Gesamtkonzept mit eingebunden werden.
Hohe Anforderungen an die Architektur im Umfeld eines Schulgebäudes mit zu belassener, zu ergänzender, zu ersetzender und neu zu schaffender Bausubstanz und die zugehörigen Freianlagen erfordern ein hohes Maß an Gestaltungs- und Funktionsqualität.
Es ist der ausdrückliche Wunsch des Auslobers die Realisierung möglichst in Bauabschnitten und unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Bestandsgebäude umzusetzen.
Durch einen Ersatzneubau als 1. Bauabschnitt auf den freien Grundstücksflächen soll der parallele Schulbetrieb aufrechterhalten werden um die Kosten für Ausweichräume einzusparen. Der Abbruch des bestehenden Schulgebäudes würde als 2. Bauabschnitt im Anschluss folgen und in einem 3. Bauabschnitt die Neuordnung der Freianlagen für die Schüler unter Beachtung der verkehrlichen Anbindung.
Ziel ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
Hierzu wurde ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Wettbewerbes ist der Neubau der Florenberg Grundschule in Pilgerzell, bestehend aus einem Anteil Hochbau Schulgebäude sowie den zur Schule gehörenden Freianlagen.
An den Realisiserungswettbewerb wurde ein Verhandlungsverfahren mit den 3 Preisträgern durchgeführt.
Es werden die Architektenleistungen für
- Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Grundschule
- Objektplanung Freianlagen
vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Grundschule Florenberg in Pilgerzell, Verhandlungsverfahren nach hochbaulichem Realisierungswettbewerb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dipperz
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36160
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag für die Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Grundschule wurde an das Architekturbüro Sturm und Wartzeck GmbH (siehe Pkt. V.2.3) erteilt.
Der Zuschlag für die Objektplanung Freianlagen wurde an F Landschaftsarchitektur, Weihrauch + Fischer GmbH, Grünewalder Straße 29 - 31, 42657 Solingen erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]