ESTW Harburg Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56141
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Harburg
ESTW Harburg, Bz 1
Hamburg-Harburg
Umbau ESTW Hamburg-Harburg
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Mitteln
der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BuV).Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als
Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen
des Modulvertrag 4. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. („wenn der Auftrag nur von einem
bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von
ausschließlichen Rechten, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums“. Bei diesem
Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW. Diese
können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a. wegen der Änderung und
Anpassung von bestehender Hard- und Software. Des Weiteren sind EBA-Zulassungen für die
Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESTW Harburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragswerte sind mit jeweils 1 Euro fiktive Werte aus Geheimhaltungsgründen, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen ( zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.