Neubau ESTW-A Sponholz - Errichtung der Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55303
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau ESTW-A Sponholz - Errichtung der Sicherungsanlage
Neubau ESTW-A Sponholz - Errichtung der Sicherungsanlage
Neubau ESTW-A Sponholz, Errichtung der Sicherungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU:
Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrag 4. Zulässig gemäß SektVO,
§13, Abs. 2, Punkt 3. ("wenn der Auftrag aus technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund
des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt
werden kann."). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von
bestehenden ESTW. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a.
wegen der Änderung und Anpassung von bestehender Hard- und Software. Desweiteren sind EBAZulassungen
für die Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit
ESTW-A).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau ESTW-A Sponholz - Errichtung der Sicherungsanlage
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.