Neuaustellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie des Umweltberichtes der Stadt Riedstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 22/062
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreisgg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaustellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie des Umweltberichtes der Stadt Riedstadt
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie des Umwetberichtes der Stadt Riedstadt
Stadtverwaltung Riedstadt
Rathausplatz 1
64560 Riedstadt
Die Stadt Riedstadt plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sowie die Erstellung des Umweltberichtes für das gesamte Stadtgebiet Riedstadt mit einer Gesamtfläche von 7.300 ha und ca. 24.350 Einwohnern.
Basis bildet der bestehende Flächennutzungs- und Landschaftsplan (aus dem Jahr 2006 bzw. 1999) sowie das Siedlungsflächenkonzept aus dem Jahr 2019.
Die Büchnerstadt Riedstadt besteht aus den fünf ehemals selbständigen Stadtteilen Crumstadt, Erfelden, Goddelau, Leeheim und Wolfskehlen und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7.300 ha. In der Gemarkung von Riedstadt liegt auch das größte Hessische Naturschutzgebiet, die Kühkopf-Knoblochsaue.
Als EMAS zertifiziertes Mitglied u.a. des Klimabündnisses, der Hessischen Kommunen für den Klimaschutz und als Gründungsmitglied des Bündnisses Kommunen für Biologische Vielfalt, strebt die Stadt Riedstadt eine nachhaltige, ressourcenschonende und klimaneutrale bzw. klimapositive Entwicklung ihres Siedlungs- und Stadtgebiets an.
Ziel ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan, der die mittel‐ bis langfristige Entwicklung Riedstadts abbildet und von der breiten Öffentlichkeit sowie Politik und Verwaltung getragen wird.
Erwartet werden dafür aktuelle planerische Ideen, die die langfristige nachhaltige Entwicklung einer Flächenkommune mit ländlichen Strukturen innerhalb des Ballungsraumes Rhein-Main-Neckar in den Blick nimmt. Dies gilt auch für den integrierten Landschaftsplan.
Als Handlungsrahmen der künftigen Stadtentwicklung und Grundlage für den FNP sind, auf Basis von umfangreichen Zielsetzungen aus der Lokalen Agenda 21 (Stand 2000), die Anforderungen aus verschiedenen räumlichen und spezifischen Nutzergesichtspunkten zu Beginn in ein strategisches übergeordnetes Leitbild der Siedlungsentwicklung zu integrieren.
Der Landschaftsplan soll zunächst als landschaftsplanerisches Werk mit Gutachtencharakter erarbeitet und im Rahmen der Abwägung in den Flächennutzungsplan integriert und damit wirksam werden. Das planende Büro soll Vorschläge für die Integration unterbreiten.
Die Kernaufgabe der Landschaftsplanung besteht darin, alle Belange von Natur und Landschaft, welche für die raumbedeutsamen Planungsentscheidungen der Flächennutzungsplanung für eine geplante Siedlungsentwicklung, die unbebauten Naturschutzflächen sowie Wald- und Feldflurbereiche der Gemarkung abwägungsrelevant sind, zu ermitteln und für die Einstellung in den Abwägungsvorgang transparent und nachvollziehbar aufzubereiten.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Schnittstelle zwischen der Landschaftsplanung und der Umweltprüfung zu. Durch die gemeinsame Vergabe von Landschaftsplanung und Umweltprüfung einschließlich der Erarbeitung des Umweltberichts sollen inhaltliche Überschneidungen der Instrumente effektiv ausgenutzt werden. Hierzu sind bereits im Rahmen der Ausarbeitung des Landschaftsplans die Begrifflichkeiten der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2 a und 4 c BauGB, welche die Belange von Natur und Landschaft betreffen, aufzugreifen.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen i. S. d. § 18 und § 23 HOAI Leistungsphasen 1-3 bzw. 1-4 i. V. m Anlagen 2 und 4 HOAI (hier inklusive der Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI als
Vollauftrag und die Erstellung des Umweltberichts nach § 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Riedstadt. Weiterhin sind die Entwicklung eines strategischen übergeordneten Leitbildes zur Siedlungsentwicklung unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit (siehe hierzu auch Anlage 11 "Leistungskatalog").
Die Stadt Riedstadt hat die verbindliche Einführung des Standards X-Planung beschlossen. Der AN muss also in der Lage sein, alle Daten neben den klassischen Formaten (DWG, DXF, PDF etc,) zusätzlich auch als XPlan.gml-Dateien bereitzustellen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des AN zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Sofern zur Auftragserfüllung erforderlich.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber größer als die festgelegte Höchstzahl der Bieter (max. 5) im Verfahren, so entscheidet die Rangfolge auf Basis der Auswahlkriterien unter dieser Ziffer. Bei Punktegleichstand von Bewerbern entscheidet das Los.
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Geforderte Nachweise:
WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Fachkräfte:
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand
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Referenzen Flächenplanung
Nachweis von realisierten Projekten / Referenzen mit Leistungen der Flächennutzungsplanung gemäß § 18 HOAI, Leistungen der Landschaftsplanung gem. § 23 HOAI und Erstellung von Umweltberichten nach §2a BauGB:
- A Referenzen "Neuaufstellung / Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan"
- B Referenzen "Neuaufstellung / Gesamtfortschreibung (integrierter) Landschaftsplan"
- C Referenzen zur Erstellung von Umweltberichten bei Flächennutzungsplänen (Neuaufstellung oder Gesamtfortschreibung) oder bei Bebauungsplänen mit mind. 3 umweltbezogenen Fachgutachten zu unterschiedlichen Schutzgütern
Grundsätzlich wertungsfähig sind diese Referenzen unter folgenden Bedingungen:
- Leistungszeitraum: Abschluss des geforderten Leistungsumfangs (bei Landschaftsplänen ohne LPH 4 bzw. Satzungsbeschluss FNP/B-Plan) innerhalb der letzten 10 Jahre (nicht vor 2012);
- Leistungsumfang bei Flächennutzungsplänen und Landschaftsplänen mind. 80 % der HOAI Grundleistung gem.§18 und §23 HOAI; Leistungsumfang bei Umweltberichten nach § 2a BauGB;
- mindestens Honorarzone II gem. § 20 bzw. § 28 HOAI;
- mind. 3 000 ha Geltungsbereich Plangebiet (Flächennutzungsplan bzw. Landschaftsplan); mind. 6 ha Geltungsbereich Plangebiet (B-Plan).
Referenzen Stadtentwicklung
Nachweis von Referenzen zu:
- D Erstellung strategisch/konzeptioneller Planungen zur Stadtentwicklung (z.B. Leitbilder, (integrierte) Stadtentwicklungskonzepte, Masterpläne)
Grundsätzlich wertungsfähig sind diese Referenzen unter folgenden Bedingungen:
- Leistungszeitraum: Abschluss des geforderten Leistungsumfangs innerhalb der letzten 5 Jahre (nicht vor 2017)
Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in den Anlagen "Referenzprojekt" zum Teilnahmeantrag zu machen (Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Zeitraum, etc.).
Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros oder im Sinne der Eignungsleihe Nachunternehmer hinzuziehen, bewerben.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu berücksichtigen.
Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der Bewerber zwingend erkennbar sein. Der Bewerber sowie ggf. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer zur Eignungsleihe sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen.
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Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
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Hinweis zur Eignungsleihe:
Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) zu führen.
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Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung sowie zu den Verfahrens- und Auftragsbedingungen sind unter Pkt. 2.1. des Teilnahmeantrags abzugeben. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung, dass die übersandten bzw. die ggf. über die Vergabeplattform mitgeteilten Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Gegenstand des Antrages ist,
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB (ausgenommen Selbstheilung - vgl. Hinweis im Teilnahmeantrag),
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied) besteht und
dass diese im Falle einer Beauftragung ggf. entsprechend der unter Pkt. III.2.2 aufgeführten Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden erhöht wird,
- Erklärung, dass diese Dienstleistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt,
- Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
- Erklärung, dass alle vom Auftraggeber in schriftlicher, mündlicher oder digitaler Form erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden und nur im Rahmen dieses Verfahrens verwendet werden,
- Erklärung, dass der/die Bewerber/in keine eigenen (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen zum Bestandteil seines/ihres Angebots machen wird,
- Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben.
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Folgende erforderliche Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung zum 'Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen' in der Fassung vom 23.10.2020 (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung),
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338 (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung)
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Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Umsatz: Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze aus dem Bereich, der für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls berücksichtigt werden.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindesteignung Umsatz: Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen in Höhe von 0,25 Mio. Euro netto im Mittel der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Fachkräfte:
Anzahl der qualifizierten Fachkräfte (aktuell) bezogen auf den Auftragsgegenstand
Referenzen (siehe auch II.2.9):
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9.
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben (s. Anlage 1 Matrix - Eignungskriterien):
Kategorie A
25 Punkte für eine Referenz, zzgl. 15 Punkte für eine weitere Referenz zur Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen (max. 40 Punkte möglich)
Kategorie B
20 Punkte für eine Referenz, zzgl. 10 Punkte für eine weitere Referenz zur Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Landschaftsplänen (max. 30 Punkte möglich)
Kategorie C
15 Punkte ab 1 Referenz zur Erstellung eines Umweltberichts bei Flächennutzungsplänen (Neuaufstellung oder Gesamtfortschreibung), zzgl. 5 Punkte ab 1 weitere Referenz zur Erstellung von Umweltberichten bei der Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen mit mindestens 3 umweltbezogenen Fachgutachten zu unterschiedlichen Schutzgütern (max. 20 Punkte möglich)
Kategorie D
10 Punkte für eine Referenz der strategisch/konzeptionellen Planung zur Stadtentwicklung (max. 10 Punkte möglich)
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Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
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Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind. Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderten Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind.
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Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindesteignung Fachkräfte: 3 qualifizierte Fachkräfte
Mindesteignung Referenzen: mindestens eine grundsätzlich wertbare Referenz je Kategorie A, B und C.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Für die Ausführung des Auftrags ist eine Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied) mit Deckungssumme in Höhe von 1,5 Mio.€ für Personenschäden und 1 Mio. € für sonstige Schäden erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
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Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
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Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
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Es ist beabsichtigt, mit allen Bietern in geeigneter Form Vergabeverhandlungen zu führen. Gleichwohl bleibt jedoch vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, sofern sich im Zuge der Verhandlungen kein Anlass ergibt zur Abgabe überarbeiteter Angebote aufzufordern.
Aufgrund der aktuellen COVID-19 - Situation bleibt die Form der Verhandlungen zunächst vorbehalten. Voraussichtlich werden Vergabeverhandlungen als Präsenzveranstaltungen stattfinden können, nähere Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
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Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
- Anlage 1 SBP Datenschutz
- Anlage 2 Matrix - Eignungskriterien
- Anlage 3 Matrix - Zuschlagskriterien (für Phase 2)
- Anlage 4 Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2)
- Anlage 11 Information zur Angebotsabgabe (für Phase 2)
- Anlage 12 Leistungskatalog
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B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt einzureichen sind:
- Anlage 5 Formular Teilnahmeantrag
- Anlage 6 Formblatt Referenzprojekt (entsprechend vervielfältigt)
- Anlage 7 Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung
- Anlage 8 Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung
- Anlage 9 Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338
- Anlage 10 Formblatt Eigenerklärung zum 'Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen' in der Fassung vom 23.10.2020 (StAnz 48/2020 S. 1216)
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C) weitere Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- ggfs. Angaben zu wirtschaftlicher Verknüpfung sowie entsprechende Nachweise
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D) Anlagen dieser Bekanntmachung, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original
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Rückfragen zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]