Reinigung von definierten Grünflächen, Kinderspielplätzen sowie zugehörige Papierkorbleerung im Stadtgebiet Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 1313/1055
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.elw.de
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.elw.de
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung von definierten Grünflächen, Kinderspielplätzen sowie zugehörige Papierkorbleerung im Stadtgebiet Wiesbaden
Die Reinigungsleistung auf den definierten Grünanlagen umfasst den Bereich aller nicht bepflanzten Rasenflächen, bei den Kinderspielplätze erfolgt die Reinigung im Bereich der befestigten u. unbefestigten Spielflächen (jedoch keine Reinigung von Spielgeräten, Sitzbänken u. sonstigem Mobiliar).Zur Reinigungsleistung gehört auch die Leerung der zu den jeweiligen Reinigungsobjekten gehörenden Abfallgefäße/ Papierkörbe.
Reinigungsleistung / Papierkorbleerungen in den Stadtteilen Amöneburg, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim, Rambach u. Nordost
Amöneburg, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim, Rambach und Nordost.
Für dieses Los gibt es kein Teilnahmevorbehalt hinsichtlich § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Reinigungs-Hauptsaison 01. Mai bis 31. Oktober eines Kalenderjahres
Reinigungs-Nebensaison vom 01. November bis 30. April eines Kalenderjahres
Leerungs-Hauptsaison vom 01. April bis 31. Oktober eines Kalenderjahres
Leerungs-Nebensaison vom 01.November bis 31. März eines Kalenderjahres
Arbeitstage für die Reinigung und Leerung: alle Wochentage (einschließlich Wochenende!)
Zur ordnungsgemäßen Reinigung der Grünflächen (Rasenflächen) gehören die Beseitigung von losen Abfällen und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (jedoch kein Laub, Geäst und Baumfrüchte) und Leerung der zugehörigen Papierkörbe.
Zur ordnungsgemäßen Reinigung der Spielplätze gehören die Beseitigung von losen Abfällen, Wildkraut (keine tiefergehende Reinigung der unbefestigten Spielflächen, keine Aussiebung von Sand oder ähnlichen Materialien) und die Leerung der fest installierten Papierkörbe.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit nicht eine der Vertragsparteien spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres schriftlich kündigt. Ist keine Kündigung erfolgt, endet der Vertrag spätestens zum 30. Juni 2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Reinigungsleistung / Papierkorbleerungen in Kastel, Kostheim, Mitte, Nordost, Rheing.-viertel/Hollerborn u. Westend/Bl.
Kastel, Kostheim, Mitte, Nordost, Rheingauviertel/Hollerborn und Westend/Bleichstraße.
Dieses Los ist nur für Teilnahme von Bietern bzw. Werkstätten zugelassen, die für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (gemäß § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Reinigungs-Hauptsaison 01. Mai bis 31. Oktober eines Kalenderjahres
Reinigungs-Nebensaison vom 01. November bis 30. April eines Kalenderjahres
Leerungs-Hauptsaison vom 01. April bis 31. Oktober eines Kalenderjahres
Leerungs-Nebensaison vom 01.November bis 31. März eines Kalenderjahres
Arbeitstage für die Reinigung und Leerung: Montag bis einschließlich Freitag
Zur ordnungsgemäßen Reinigung der Grünflächen (Rasenflächen) gehören die Beseitigung von losen Abfällen und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (jedoch kein Laub, Geäst und Baumfrüchte) und Leerung der zugehörigen Papierkörbe.
Zur ordnungsgemäßen Reinigung der Spielplätze gehören die Beseitigung von losen Abfällen, Wildkraut (keine tiefergehende Reinigung der unbefestigten Spielflächen, keine Aussiebung von Sand oder ähnlichen Materialien) und die Leerung der fest installierten Papierkörbe.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit nicht eine der Vertragsparteien spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres schriftlich kündigt. Ist keine Kündigung erfolgt, endet der Vertrag spätestens zum 30. Juni 2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Reinigungsleistung / Papierkorbleerungen in den Stadtteilen Dotzheim, Erbenheim, Frauenstein, Klarenthal und Schierstein
Dotzheim, Erbenheim, Frauenstein, Klarenthal und Schierstein.
Dieses Los ist nur für Teilnahme von Bietern bzw. Werkstätten zugelassen, die für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (gemäß § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Reinigungs-Hauptsaison 01. Mai bis 31. Oktober eines Kalenderjahres
Reinigungs-Nebensaison vom 01. November bis 30. April eines Kalenderjahres
Leerungs-Hauptsaison vom 01. April bis 31. Oktober eines Kalenderjahres
Leerungs-Nebensaison vom 01.November bis 31. März eines Kalenderjahres
Arbeitstage für die Reinigung und Leerung: Montag bis einschließlich Freitag
Zur ordnungsgemäßen Reinigung der Grünflächen (Rasenflächen) gehören die Beseitigung von losen Abfällen und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (jedoch kein Laub, Geäst und Baumfrüchte) und Leerung der zugehörigen Papierkörbe.
Zur ordnungsgemäßen Reinigung der Spielplätze gehören die Beseitigung von losen Abfällen, Wildkraut (keine tiefergehende Reinigung der unbefestigten Spielflächen, keine Aussiebung von Sand oder ähnlichen Materialien) und die Leerung der fest installierten Papierkörbe.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit nicht eine der Vertragsparteien spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres schriftlich kündigt. Ist keine Kündigung erfolgt, endet der Vertrag spätestens zum 30. Juni 2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Reinigungsleistung / Papierkorbleerungen auf dem Gelände Kulturpark Schlachthof Wiesbaden-Südost
Gelände Kulturpark Schlachthof Wiesbaden-Südost
Für dieses Los gibt es kein Teilnahmevorbehalt hinsichtlich § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Reinigungs-Hauptsaison 01. April bis 31. Oktober eines Kalenderjahres!!!
Reinigungs-Nebensaison vom 01. November bis 31.März eines Kalenderjahres
Leerungs-Hauptsaison vom 01. April bis 31. Oktober eines Kalenderjahres
Leerungs-Nebensaison vom 01. November bis 31. März eines Kalenderjahres
Arbeitstage für die Reinigung und Leerung: alle Wochentage (einschließlich Wochenende!) Besonderheit: Arbeitseinsätze sind auch vor 6:00 Uhr und nach 22:00 Uhr erforderlich!
Zur ordnungsgemäßen Reinigung der Grünflächen (Rasenflächen) gehören die Beseitigung von losen Abfällen und sonstiger Verunreinigungen jeder Art (jedoch kein Laub, Geäst und Baumfrüchte) und Leerung der zugehörigen Papierkörbe.
Zur ordnungsgemäßen Reinigung der Spielplätze gehören die Beseitigung von losen Abfällen, Wildkraut (keine tiefergehende Reinigung der unbefestigten Spielflächen, keine Aussiebung von Sand oder ähnlichen Materialien) und die Leerung der Müllgroßbehälter.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit nicht eine der Vertragsparteien spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres schriftlich kündigt. Ist keine Kündigung erfolgt, endet der Vertrag spätestens zum 30. Juni 2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
- Aktueller Auszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung. Bei Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist stattdessen eine rechtsverbindliche Eigenerklärung zu Geschäftszweck und Vertretungsregelung vorzulegen.
- Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG),
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) und zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, - d.h. ausschließlich für die unter Ziffer I.2.4. und jeweils II.2.4 ausgeschriebenen Leistungen entsprechenden Tätigkeiten - bezogen auf die Niederlassung, die im Auftragsfall zuständig ist.
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen zu den Umsätzen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierten Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen.
- Eigenerklärung zur bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer bzw. Erklärung, dass im Beauftragungsfall eine Versicherung in geforderten Umfang und Höhe (siehe Mindeststandards) abgeschlossen wird. Vor Zuschlagserteilung muss ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- für Personen- und Sachschäden: 5 Millionen Euro sowie
- für Vermögensschadensversicherung: 5 Millionen Euro
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
- Erklärung für Bieter für die Lose 2 und 3, dass die Voraussetzungen nach § 118 Abs. 2 GWB erfüllt werden, wonach mindestens 30 Prozent der in den Werkstätten oder Unternehmen beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind.
- Abgabe von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren 3 wertungsfähigen Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung. Folgende Angaben müssen gemacht werden: Auftragsbezeichnung, Ort / Lage des Projekts, Name und Ansprechpartner der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, Vertragslaufzeit, Leistungsumfang (Auftragsvolumen in EUR, netto pro Jahr).
Vergleichbar sind Referenzen, die die Reinigung von Grünflächen zum Inhalt haben.
- Art und Umfang der wesentlichen Subunternehmerleistungen möglichst bereits mit namentlicher Nennung der wesentlichen Nachunternehmer. Soweit noch nicht möglich, erfolgt die Benennung der NU sowie die Einreichung der Eignungsnachweise für die Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen des AG. Subunternehmer müssen ebenfalls die geforderten Leistungsnachweise vorlegen.
- Erklärung, über welche technische Ausstattung (Geräte, Ausrüstung) und Personal das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Gesetzeswortlaut, § 46 abs. 3 Nr. 8 VgV)
- Erklärung, welcher fachkundige und verantwortliche Ansprechpartner und Vertreter im Auftragsfall zur Verfügung steht, der alle zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Entscheidungen eigenverantwortlich und rechtswirksam treffen kann und der zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.
zu Ziffer III.1.5 bezieht sich die Erklärung auf die Bieter für die Lose 2 und 3. Dort müssen die Voraussetzungen nach § 118 Abs. 2 GWB erfüllt werden, wonach mindestens 30 Prozent der in den Werkstätten oder Unternehmen beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind.
- Eigenerklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abteilung Materialwirtschaft im Hause der ESWE Versorgungs AG, Konradinerallee 25, 65189 Wiesbaden.
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt von der Materialwirtschaft im Beisein der zuständigen Revision.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtzeitig vor Ablauf der entsprechenden Verträge.
Schlusstermin für die rechtzeitige Beantwortung von Bieterfragen per E-Mail an die zuständige Materialwirtschaft (siehe Ziffer 1.1): 28.03.2022.
*
Zu Ziffer III.1.5) sei ergänzt: Der Auftrag für Los 2 und Los 3 ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
*
W i c h t i g:
Gemäß EU-Vergabeverordnung ist der Interessent berechtigt, sich die Unterlagen von der Hessischen Ausschreibungs-Datenbank (HAD) anonym (ohne Hinterlassung seiner Firmen- inkl. E-Mail-Adresse) herunterzuladen. Durch anonymes Herunterladen, kann er allerdings keine Nachträge, Korrekturen, Ergänzungen oder Antworten zu Bieterfragen per E-Mail erhalten. Eine Registrierung wird daher empfohlen.
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Ist er an einer Angebotsabgabe interessiert, muss er der Vergabestelle jedoch eine E-Mail mit seiner Firmenanschrift und der E-Mail-Adresse seines, für die Angebotsausarbeitung, zuständigen Sachbearbeiters senden (siehe unter I.3). Der Sachbearbeiter erhält dann einen L i n k der Vergabeplattform FuturaSRM, auf dieser das Angebot fristgerecht zu hinterlegen ist!!!
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren
nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 GWB)