BIOTHAN_Installation von zwei Blockheizkraftwerken Referenznummer der Bekanntmachung: BIO_KE1_BHKW_2022_2
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.re-fd.de
Abschnitt II: Gegenstand
BIOTHAN_Installation von zwei Blockheizkraftwerken
Installation von zwei Blockheizkraftwerken mit einer jeweiligen elektrischen Leistung von 1.200 kWel
Die Beschaffung erfolgt als Kauf oder Miete.
Die Biothan GmbH hat ihren Sitz in der Löherstraße 52 in Fulda. Die Betriebsstätte, der Biogaspark Großenlüder, befindet sich in der Gemarkung Kleinlüder der Gemeinde Großenlüder "Am Finkenberg".
Die Biothan GmbH ist ein Tochterunternehmen der RhönEnergie Fulda GmbH und der RhönEnergie Osthessen GmbH. Die RhönEnergie Fulda GmbH und ihre Tochtergesellschaften sind im Kerngeschäft der regionale Energieversorger. Gesellschafter der RhönEnergie Fulda sind Stadt und Landkreis Fulda, Thüga München sowie der Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die RhönEnergie Fulda GmbH ist somit mehrheitlich kommunal geprägt.
Die Biothan GmbH betreibt am Standort des Biogasparks Großenlüder zwei Fermentationsanlagen für biologische Abfälle inklusive einer Biogasaufbereitungsanlage zur Erzeugung von Biomethan mit Einspeisung in das öffentliche Erdgasnetz.
Die Biothan hat nunmehr aus unterschiedlichen Gründen die Installation von zwei Blockheizkraftwerken mit einer jeweiligen elektrischen Leistung von 1.200 KWel (± 3 %) geplant.
Die Beschaffung erfolgt als Kauf oder Miete.
Das hierfür vorgesehene Biogas hat einen Methananteil zwischen 57 % und 61 %.
Der Biogaspark Großenlüder besteht bisher in der Hauptsache aus zwei unterschiedlichen Fermentationsanlagen, einer Heizwärmezentrale und der Biogasaufbereitungsanlage. Das erzeugte Biomethan wird am Standort über die Biogaseinspeiseanlage der RhönEnergie Osthessen GmbH in das Erdgasnetz eingespeist.
In der Nassfermentationsanlage werden Kantinen- und Speiseabfälle, biologische Abfälle aus der Lebensmittelindustrie sowie Gülle verarbeitet. Die Jahresdurchsatzleistung beträgt 32.500 Mg an Abfällen, aus denen durchschnittlich 500 Nm³/h an Rohbiogas erzeugt werden.
In der Trockenfermentation (32.000 Mg/a) werden in der Hauptsache biologische Abfälle aus der kommunalen Sammlung (Bioabfälle) verarbeitet. Auch hier entstehen durchschnittlich 500 Nm³ an Rohbiogas je Stunde. Die entstehende Menge an Biogas schwankt jahreszeitlich deutlich. Der Trockenfermentationsanlage ist nach der Separation in einen festen und flüssigen Gärrest eine Kompostierungsanlage für die festen Gärreste nachgeschaltet.
Die Biogasaufbereitungsanlage kann in etwa 1.000 Nm³/h an Rohbiogas zu Biomethan aufbereiten. Das aufbereitete Biomethan wird in das öffentliche Erdgasnetz eingespeist.
Es gibt derzeit noch kein BHKW im Biogaspark Großenlüder. Die benötigte Wärme zum Betrieb beider Biogasanlagen und der Pasteurisierung für die Gärprodukte aus der Nassfermentation ist bisher ausschließlich über Biomasseheizkessel erzeugt worden. Die Wärme aus den Biomasseheizkesseln wird einem 70 m³ fassenden Wärmepufferspeicher zugeführt. Aus dem Wärmepufferspeicher entnehmen die Verbraucher die benötigte Wärme.
Der verbliebene Biomasseheizkessel wird nach Installation der angefragten BHKW rückgebaut. Die BHKW sollen die erzeugte Wärme in den vorhandenen Wärmepufferspeicher abgeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Teilnahmeunterlagen
siehe Teilnahmeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]