EU-Vergabe 3D-Modellierung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA50217
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Vergabe 3D-Modellierung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von 3D-Modellierungsleistungen mit dem Ziel der Erstellung eines 3D-Modell-Katalogs, der alle vorhandenen 3D-Modelle inklusive der darin befindlichen 3D-Objekte beinhaltet. Dies betrifft sowohl großflächige 3D-Modelle als auch einzelne Bibliotheksobjekte, die in verschiedenen Kontexten wiederverwendet werden können.
Die Leistungen des Auftragnehmers beschränken sich auf Projektkoordination, Datenaufnahme, Zulieferung von 3D Modellen und ggf. Integration der 3D-Modelle in einen Echtzeitviewer.
3D-Modellierung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss von einem Rahmenvertrag über die Bereitstellung von 3D-Modellierungsleistungen. Gefordert sind semantisierte, texturierte, für 3D-Echtzeitanwendungen optimierte 3D-Modelle. Die Detailtiefe kann dabei variieren, Beispiele sind:
— großflächige 3D-Modelle, etwa einer Bahntrasse oder eines Stadtteils,
— 3D-Modelle von Fahrzeugen oder technischen Anlagen,
— 3D-Modelle von Einzelobjekten.
Ziel des Auftraggebers ist der Aufbau eines 3D-Modell-Katalogs, der dem Auftraggeber eine Wiederverwendung der 3D-Modelle in verschiedenen Kontexten ermöglicht.
In Los 1 (Immersive) werden 3D-Modelle gefordert, die durch ein Entwicklungsteam des Auftraggebers in „Immersive Technology“-Anwendungen eingebunden werden. Dies können 3D-Echtzeit- sowie Virtual & Augmented Reality-Anwendungen für verschiedene Endgeräte (Desktop, mobile Endgeräte, VR-/AR-Hardware) sein.
Es wird ein Rahmenvertrag an den bestplatzierten Bieter gemäß der Gesamtbewertungsmatrix vergeben.
Abrufberechtigt für Los 1 auf den abzuschließenden Rahmenvertrag ist ausschließlich die DB Systel GmbH.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages zu Los 1 wird 4 Jahre + Verlängerungsoption 2 x 2 Jahre betragen.
3D-Modellierung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Bereitstellung von 3D-Modellierungsleistungen. Gefordert sind semantisierte, texturierte, für 3D-Echtzeitanwendungen optimierte 3D-Modelle. Die Detailtiefe kann dabei variieren, Beispiele sind:
— großflächige 3D-Modelle, etwa einer Bahntrasse oder eines Stadtteils,
— 3D-Modelle von Fahrzeugen oder technischen Anlagen,
— 3D-Modelle von Einzelobjekten.
Ziel des Auftraggebers ist der Aufbau eines 3D-Modell-Katalogs, der dem Auftraggeber eine Wiederverwendung der 3D-Modelle in verschiedenen Kontexten ermöglicht.
In Los 2 (3D Bauvisualisierung) werden 3D-Modelle für Visualisierungszwecke in Bauprojekten gefordert (z. B. für Bürgerbeteiligungen, Planungsbesprechungen, etc.), die neben der Übergabe der Modelldaten zudem durch eine Echtzeit-Viewer-Anwendung des Auftragnehmers angezeigt und verwendet werden können.
Es werden Rahmenverträge an die drei bestplatzierten Bieter gemäß der Gesamtbewertungsmatrix vergeben. Die Vergabe von Aufträgen auf Basis der Rahmenverträge über 3D-Modellierungsleistungen erfolgen grundsätzlich bis zu einer Wertgrenze von 75 TEUR an den bestplatzierten Bieter. Aufträge über einem Wert von 75 TEUR werden durch den Besteller jeweils auf der Basis eines nachgelagerten Wettbewerbs zwischen den drei Rahmenvertragspartnern vergeben. Details zu diesem Prozess sind in den Vergabedokumenten umfassend beschrieben und festgelegt.
Abrufberechtigt für Los 2 ist die Deutsche Bahn AG (DB Systel GmbH sowie DB Netz AG).
Die Laufzeit des Rahmenvertrages zu Los 2 wird 4 Jahre betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3D-Modellierung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3D-Modellierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (htt
p://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche
Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines
Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer 2047624
im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der
Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in
der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren
Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47
Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum
Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese
Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch
eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens
nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur
Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine
Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob
Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor,
die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs.
1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die
Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG
eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten
Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige
mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte
entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.