VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41549
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
1.Vergabeeinheit: Leistungspaket 1; Leistungspaket 2-Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3; Leistungspaket 3
90766 Fürth
— ca. Aushub 2 510 m³;
— PSS 1 260 m³;
— Erdeinbau 560 m³;
— Gleiseinbau 2 560 m;
— Weicheneinbau 7 Stück, Weichenrückbau 3 Stück;
— Errichtung Kabelgefäßsystem 1 800 m;
— Signalgründung 30 Stück;
— Kabelverlegung 53 300 m;
— LSW inkl. Rammrohgründung 1 100 m;
— SiA inkl. Bohrpfahlgründung 10 Stück;
— modularer Bahnsteig inkl. Ausstattung 980 m2;
— Errichtung Weichenheizstationen 2 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung - 1.Vergabeeinheit: Leistungspaket 1; Leistungspaket 2-Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3; Leistungspaket 3
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
90766 Fürth
— ca. Aushub 2 510 m³,
— PSS 1260 m³; Erdeinbau 560 m³,
— Gleiseinbau 2 560 m,
— Weicheneinbau 7 Stück, Weichenrückbau 3 Stück,
— Errichtung Kabelgefäßsystem 1 800 m,
— Signalgründung 30 Stück,
— LSW inkl. Rammrohgründung 1 100 m,
— SiA inkl. Bohrpfahlgründung 10 Stück,
— modularer Bahnsteig inkl. Ausstattung 980 m2,
— Errichtung Weichenheizstationen 2 Stück
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Z1500.1.1
Belastungsstopfgänge W903 und W906
Das Bau-Soll beinhaltet die einmalige Ausführung der Belastungsstopfgänge für die Weichen 903 und 906. Diese sind nach Richtlinie 824.2310 zur Sicherstellung einer nachhaltig stabilen Gleislage erforderlich. Hierbei wird das Gleis bzw. die Weiche aufgrund der Setzungen in den ersten Wochen nach dem Einbau infolge der Belastung aus dem Eisenbahnverkehr wieder auf Soll-Lage gebracht. Da der Belastungsstopfgang erst nach vollständig erfolgter Setzung nach dem Einbau (d. h. abgeschlossener Verdichtung der Bettung infolge der Belastung aus dem Eisenbahnverkehr) sinnvoll ist, wird dieser frühestens sechs Wochen nach dem Einbau ausgeführt.
Baubetriebsbedingt wurde der Einbau der Weichen 903 und 906 auf September 2021 nach hinten verschoben, sodass der Belastungsstopfgang in den Wintermonaten erfolgen musste, womit der Auftragnehmer bei Angebotsabgabe nicht rechnen konnte. Entsprechend Richtlinie 824.5010 dürfen diese Arbeiten jedoch nur bei einer Schienentemperatur von über 3 Grad Celsius erfolgen. Zu Beginn der vorgesehenen Stopfarbeiten am 03.12.2021 wurde eine zu geringe Schienentemperatur (-3 Grad Celsius) gemessen und die Arbeiten folglich entsprechend Richtlinie 824.5010 durch die Bauüberwachung untersagt. Die Ausführung der Stopfarbeiten ist jedoch nach Richtlinie 824.2310 zwingend zur Vertragserfüllung (Inbetriebnahme) erforderlich. Hieraus resultieren zusätzliche Aufwendungen für die Stopfmaschinenschichten sowie zugehöriges Personal und Gerät. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus Gewährleistungsgründen nicht möglich