VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41549
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
1.Vergabeeinheit: Leistungspaket 1; Leistungspaket 2-Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3; Leistungspaket 3
90766 Fürth
— ca. Aushub 2 510 m³;
— PSS 1 260 m³;
— Erdeinbau 560 m³;
— Gleiseinbau 2 560 m;
— Weicheneinbau 7 Stück, Weichenrückbau 3 Stück;
— Errichtung Kabelgefäßsystem 1 800 m;
— Signalgründung 30 Stück;
— Kabelverlegung 53 300 m;
— LSW inkl. Rammrohgründung 1 100 m;
— SiA inkl. Bohrpfahlgründung 10 Stück;
— modularer Bahnsteig inkl. Ausstattung 980 m2;
— Errichtung Weichenheizstationen 2 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung - 1.Vergabeeinheit: Leistungspaket 1; Leistungspaket 2-Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3; Leistungspaket 3
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
90766 Fürth
— ca. Aushub 2 510 m³,
— PSS 1260 m³; Erdeinbau 560 m³,
— Gleiseinbau 2 560 m,
— Weicheneinbau 7 Stück, Weichenrückbau 3 Stück,
— Errichtung Kabelgefäßsystem 1 800 m,
— Signalgründung 30 Stück,
— LSW inkl. Rammrohgründung 1 100 m,
— SiA inkl. Bohrpfahlgründung 10 Stück,
— modularer Bahnsteig inkl. Ausstattung 980 m2,
— Errichtung Weichenheizstationen 2 Stück
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Z1500.1.1
Kabelquerung unter EÜ Heuweg
Das Bau-Soll beinhaltet die Erstellung der Ausführungsplanung sowie die Ausführung einer Kabelquerung unter 4 Gleisen bei km 11,239 als Rohrvortrieb. Bei der Erstellung der Ausführungsplanung der Rohrpressung wurden durch die Prüfingenieur insbesondere Nachweise des Presswiderlagers sowie der Baugrube gefordert. Aufgrund der Bestandssituation (Böschung hinter der geplanten Startgrube) konnte der Nachweis des Presswiderlagers nicht erbracht werden. Hinter der Böschung verlaufen ein Radweg, ein Regenwasserkanal unter dem Radweg
und Stromleitungen. Somit war es nicht möglich weitere Maßnahmen zur Abtragung der Lasten aus den Pressen zu ergreifen und den o. g. Nachweis zu erbringen. Gemeinsam zwischen Prüfingenieur, Bauvorlageberechtigtem, Anlagenverantwortlichem, Projektleitung und Auftragnehmer wurde daher festgelegt, die Querung mittels einer an die bestehende EÜ Heuweg (km 11,193) zu montierenden Kabelpritsche auszuführen.
Daraus resultieren zusätzlich erforderliche Leistungen (z. B. Lieferung Kabelpritsche, Montieren Kabelpritsche, Durchbohren Flügelwände EÜ Heuweg, Durchbohren Betonsockel), die zur Ausführung der für die Inbetriebnahme der Interimslösung zwingend notwendigen Kabelquerung notwendig sind. Die Vergabe an einen anderen AN würde aufgrund zusätzlicher Aufwendungen für die Vergabe, Koordination, separate Baustelleneinrichtung, Logistik, Maschinen- und Personaleinsatz sowie Einweisung und Sicherung der Beschäftigten zu Mehrkosten führen. Weiterhin steht die Ausführung der Kabelquerung sowohl räumlich als auch zeitlich im unmittelbaren Zusammenhang mit den weiteren durch denselben AN zu erbringenden Leistungen (insb. Kabelzug durch die Querung). Bei Wechsel des AN wäre daher zudem die zeitliche Abfolge der Arbeiten gefährdet.