ESTW S 7 Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 17TEI25566
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW S 7 Ost
Herstellung von neuen Kabeltrassen (Kabelkanäle, Ziehrohre, Gleis querungen, Kabelgräben, Kabelschächte einschl. Baugruben); ca. 100 Rammpfahlgründungen für Signale; Oberbauerneuerung ca. 10 km, Strecke 6012; Bf. Springpfuhl bis Bf. Wartenberg inkl. Teilerneuerung der Stromschiene; Neubau Weichentrapez (4 Weichen), Strecke 6006, östl. vom S-Bf. Friedrichsfelde Ost ca. km 6,2 – 6,5, Errichtung Tiefenentwässerung(ca. 130m), Errichtung Stromschiene (ca. 800 m); Einkürzung des östl. Bahnsteiges S-Bf. Friedrichsfelde Ost Gl. 1 um ca. 14m einschl. Bahnsteigdach; Verlegung LWL Kabel: 1. Springpfuhl – Ahrensfelde, 2. ESTW-A Biesdorfer Kreuz – UZ Straußberg; Einführung MAS90; Versetzung 3 Stk OLA-Maste mit Anpassung Kettenwerk; Errichtung Stromschiene (ca. 800m); Anpassung Rückleitersanschluss LTS; Neubau eines EKS sowie Umbau von zwei EKS; Neubau und Anpassung von elektrische Weichenheizungsanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW S 7 Ost
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Herstellung von neuen Kabeltrassen (Kabelkanäle, Ziehrohre, Gleis querungen, Kabelgräben, Kabelschächte einschl. Baugruben); ca. 100 Rammpfahlgründungen für Signale; Oberbauerneuerung ca. 10 km, Strecke 6012; Bf. Springpfuhl bis Bf. Wartenberg inkl. Teilerneuerung der Stromschiene; Neubau Weichentrapez (4 Weichen), Strecke 6006, östl. vom S-Bf. Friedrichsfelde Ost ca. km 6,2 – 6,5, Errichtung Tiefenentwässerung(ca. 130m), Errichtung Stromschiene (ca. 800 m); Einkürzung des östl. Bahnsteiges S-Bf. Friedrichsfelde Ost Gl. 1 um ca. 14m einschl. Bahnsteigdach; Verlegung LWL Kabel: 1. Springpfuhl – Ahrensfelde, 2. ESTW-A Biesdorfer Kreuz – UZ Straußberg; Einführung MAS90; Versetzung 3 Stk OLA-Maste mit Anpassung Kettenwerk; Errichtung Stromschiene (ca. 800m); Anpassung Rückleitersanschluss LTS; Neubau eines EKS sowie Umbau von zwei EKS; Neubau und Anpassung von elektrische Weichenheizungsanlagen
Geänderte Leistung Oberbau
Im Zuge der Baumaßnahme wurden auf Grund von Richtlinienanpassungen und Forderungen vom Abnehmer folgende Anpassungen erforderlich:
- Einbau von Gleisfestlegungen nach einer Oberbauerneuerung im Bereich von Bahnsteige zur Sicherstellung des Abstandes zwischen Gleisachse und Bahnsteigkante
- entsprechend des Regelswerks Ril. 824.20200 müssen für den Umbau von 3 Weichen in Hohenschönhausen durch maschinelle Stopfung Auslauframpen bis in die Weichen hergestellt werden
- im Bereich der neu zu errichtetnden Weichen in Friedirchsfelde Ost müssen entsprechend des Abnahmeprotokolls neue Hektometertafeln im Bereich von ca. 300m errichtet werden
- Wegen einer Richtlinienänderung in Ril. 824.4010 (in Kraft ab 01.01.2021) müssen Wirbelstromprüfungen für die neu errichteten Weichen W381 - 384 durchgeführt werden.
Der AN ist mit der Erbringung von Oberbauanpassungen von Weichen und Gleisen beauftragt.