Umweltverträglichkeitsstudie im Rahmen der Planungen zur Ortsumfahrung Urberach in Rödermark Referenznummer der Bekanntmachung: I/6/1/OU-URB_Vergabe_UVS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rödermark
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63322
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.roedermark.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltverträglichkeitsstudie im Rahmen der Planungen zur Ortsumfahrung Urberach in Rödermark
Die Stadt Rödermark plant eine Ortsumfahrung des Stadtteils Urberach in Rödermark. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden (siehe dazu Website BVWP: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B486-G10-HE/B486-G10-HE.html).
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Aktuell verläuft die Bundesstraße B486 durch den Stadtteil Urberach mit Anbindung an den Odenwald und das Rhein-Main-Gebiet.
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Ziel der Maßnahme ist die Vervollständigung der ortsdurchfahrtsfreien Trasse zwischen A5/A661 und der B45 und einem damit einhergehenden Lückenschluss im überregionalen Straßenverkehrsnetz. Zudem soll die verkehrliche Entlastung innerstädtischer Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe erzielt werden.
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Im Vorfeld der Planungen zur Ortsumfahrung beabsichtigt die Stadt Rödermark nun die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie zu beauftragen. Unter Zuhilfenahme der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie sollen anschließend verschiedene Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
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Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 3.000 bis 3.400 ha (siehe Anlage 09).
Der Untersuchungsraum umfasst das Gebiet zwischen Rödermark, Offenthal, Messel und Eppertshausen, das Stadtgebiet Urberach, das Stadtgebiet Messel teilweise sowie das Gebiet nördlich von Urberach mit insgesamt etwa 3.000 bis 3.400 ha.
Projektbeschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie im Rahmen der Planungen zur Ortsumfahrung des Stadtteils Urberach in Rödermark. Der Untersuchungsraum umfasst das Gebiet zwischen Rödermark, Offenthal, Messel und Eppertshausen mit etwa 3.000 bis 3.400 ha sowie das Gebiet nördlich von Urberach. Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll die Entscheidung über die umweltverträglichste Trassenführung der Ortsumfahrung auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgen.
In einem gesonderten Vergabeverfahren werden die Leistungen einer Kartierung für das Schutzgut Flora und Fauna ausgeschrieben, da diese im Zuge des anvisierten Planfeststellungsverfahrens erforderlich ist. Das Ergebnis der Kartierung (Flora/Fauna) ist in der Umweltverträglichkeitsstudie einzuarbeiten. Ebenso sind die Ergebnisse der Emissionsschutzgutachten (Begutachtung von Luftschadstoffen und Schall) in die Studie zu integrieren.
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Leistungsumfang:
Es ist beabsichtigt Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie gem. Anlage 1 Punkt 1.1 HOAI, LPH 1-4 zzgl. zu erbringender besonderer Leistungen (siehe Anlage 08 Leistungsbeschreibung) zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf aller Projektstufen besteht nicht.
In weiteren Vergabeverfahren werden die Leistungen einer Kartierung (Flora/Fauna), Objektplanung Verkehrsanlagen sowie eine Verkehrsuntersuchung ausgeschrieben.
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Projektzeitraum: Es wird ein Unternehmen gesucht, welches sofort nach Beauftragung mit der Bearbeitung beginnen kann. Es wird von einer Bearbeitungszeit von ca. 24 Monaten ausgegangen. Dabei bestehen zeitliche Abhängigkeiten hinsichtlich der Einarbeitung der Ergebnisse aus Kartierung und Emissionsschutzgutachten.
Sofern zur Auftragserfüllung erforderlich.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber. In diesem Fall werden 5 Bieter ausgewählt, bzw. per Losverfahren bestimmt.
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Geforderte Nachweise:
WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Umsatz:
- Umsatz für vergleichbare Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudien, Leistungen gem. UVPG, Gutachten u.Ä.) von 0,2 Mio. Euro netto im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Fachkräfte:
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte, bezogen auf den Auftragsgegenstand
Referenzen:
- Referenzen über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) unter Anwendung der Richtlinie für die einheitliche Gestaltung von Erhaltungsentwürfen im Straßenbau (RE), für Linienbauwerke (kommunale Infrastrukturanlagen, Bahnanlagen oder vergleichbares) oder ohne vergleichbaren Anlass
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Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
- Leistungszeitraum: zum Stichtag der Bekanntmachung abgeschlossene Referenz, Referenz nicht älter als 5 Jahre (Abschluss nicht vor 2017)
- erbrachter Leistungsumfang bis zum Stichtag der Bekanntmachung: mind. 80 % der HOAI Leistung gem. Anlage 1 Punkt 1.1 HOAI (Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie) für ein Gebiet mit mind. 500ha
Eine Information zur Datenerhebung des Verfahrensbetreuers gem. Art. 13 DSGVO kann den Anlagen zur Bekanntmachung entnommen werden (Anlage 01).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
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Folgende Nachweise/Erklärungen sind einzureichen bzw. abzugeben:
- vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit vollständiger Erklärung zu Punkt 2.1 sowie die erforderlichen ausgefüllten Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!),
- bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
- bei juristischen Personen die Erklärung, dass eine Eintragung in dem Handelsregister o.ä. vorliegt,
- Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) zu führen,
- Erklärung, dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied) besteht und im Auftragsfall die Deckungssumme von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten.
- ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB. Diese Erklärungen sind unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten.
- Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG). Diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten.
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HINWEISE:
- Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
- Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
- Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
- Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
- Fehlende Erklärungen zu 2.1 des Teilnahmeantrages können zum Ausschluss führen.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
UMSATZ:
Umsatz für vergleichbare Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudien, Leistungen gem. UVPG, Gutachten u.Ä.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und mit angegeben werden.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindesteignung:
Umsatz für vergleichbare Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudien, Leistungen gem. UVPG, Gutachten u.Ä.) von 0,2 Mio. Euro netto im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
FACHKRÄFTE:
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand.
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REFERENZEN (siehe auch II.2.9.):
Punkte werden wie folgt vergeben:
Insgesamt 100 Punkte ab 2 Referenzen über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- 50 Punkte je Referenz über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie unter Anwendung der Richtlinie für die einheitliche Gestaltung von Erhaltungsentwürfen im Straßenbau (RE)
- 30 Punkte je Referenz für eine UVS für Linienbauwerke (kommunale Infrastrukturanlagen, Bahnanlagen oder vergleichbares)
- 15 Punkte je Referenz für eine UVS ohne vergleichbaren Anlass
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Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindesteignung:
- mindestens 2 qualifizierte Fachkräfte
- mindestens eine grundsätzlich wertbare Referenz
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Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, mit allen Bietern in geeigneter Form Vergabeverhandlungen zu führen. Gleichwohl bleibt jedoch vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, sofern sich im Zuge der Verhandlungen kein Anlass ergibt zur Abgabe überarbeiteter Angebote aufzufordern.
Aufgrund der aktuellen COVID-19 - Situation bleibt die Form der Verhandlungen zunächst vorbehalten. Nähere Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
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Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (Anlagen 06 bis 08 werden auch Vertragsbestandteil):
- Anlage 01 Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
- Anlage 02 Matrix - Eignungskriterien
- Anlage 03 Matrix - Zuschlagskriterien (für Phase 2)
- Anlage 04 Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2)
- Anlage 05 Information zur Angebotsabgabe (für Phase 2)
- Anlage 06 Vertragsmuster
- Anlage 07 Vertragsbedingungen HVA F-StB
- Anlage 08 Leistungsbeschreibung
- Anlage 09 Übersicht vorläufiger Untersuchungsraum
- Anlage 10 Kurzleitfaden UVP (Hinweise zur Anwendung des UVPG bei Straßenbauvorhaben in Hessen)
- Anlage 11 Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenvorhaben Teil 1 und 2
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B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt einzureichen sind:
- Anlage 12 Formular Teilnahmeantrag,
- Anlage 13 Formblatt Referenzprojekte (entsprechend vervielfältigt),
- Anlage 14 Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan),
- Anlage 15 Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan),
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C) Unterlagen, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original
- Nachweise zu denen im Teilnahmeantrag geleisteten Eigenerklärungen
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Rückfragen zum Verfahren sind über das Bietercockpit zu an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
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Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]