Überlassung von Software-Komponenten und Dienstleistungen zur Druckdaten-Archivierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung von Software-Komponenten und Dienstleistungen zur Druckdaten-Archivierung
Überlassung von Software-Komponenten und Dienstleistungen (Implementierung/Pflege) zur Druckdaten-Archivierung.
Überlassung von Standardsoftware Beta UX und Beta Business Client nebst Implementierung und Dienstleistung zur Druckarchivierung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Auftragnehmerin ist Inhaberin der Urheberrechte an den überlassenen Softwareprogrammen. Es bestehen urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte, in welche Dritte bei der Erbringung der Leistung unter Verletzung dieser Rechte eingreifen würden. Bei der Erbringung eventueller Programmierleistungen müßte der bei dem Auftraggeber vorhandene Quellcode umgearbeitet werden. Eine Zustimmung Dritten gegenüber wurde nicht erteilt. Bezüglich der vorgesehenen Dienstleistungen wäre z.T. ein Eingriff in den Quellcode nicht erforderlich, jedoch eine detaillierte Kenntnis und Einsichtnahme. Des Weiteren hat der Auftragnehmer das alleinige Vertriebsrecht inne.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Überlassung von Softwarekomponenten
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungen (Implementierung u.a) zu den überlassenen Software-Komponenten Beta UX und Beta Business Client
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb
von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.