Sicherungsleistungen - Baugrund- und Kampfmittelsondierung des Kreuzungsbauwerkes Wilhelmsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52143
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen - Baugrund- und Kampfmittelsondierung des Kreuzungsbauwerkes Wilhelmsburg
Hamburg-Wilhemsburg
Sicherungsleistungen - Baugrund- und Kampfmittelsondierung des Kreuzungsbauwerkes Wilhelmsburg
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sicherungsleistungen - Baugrund- und Kampfmittelsondierung des Kreuzungsbauwerkes Wilhelmsburg
Ort: Bentwisch
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg-Wilhemsburg
Sicherungsleistungen - Baugrund- und Kampfmittelsondierung des Kreuzungsbauwerkes Wilhelmsburg
Ort: Bentwisch
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
NT02
Flankenschutzposten für das standartisierte Verfahren
Durch eine Anpassung im Bohrprogramm, des ausführenden Unternehmenes (Fugro) wurde der Ausführungsbereich vergrößert. Dies war bei Ausschreibung der Sicherungsleistungen noch nicht bekannt. Dementsprechend wurden Mehrmengen sowie höhere Vorhaltezeiten der Signalisierung, Festen Absperrung und Sichtbaren Abgrenzung sowie ATWS. Mit Vergabe der Leistung an einen anderen AN, kommt es dazu, dass zwei Sicherungsfirmen in den Sperrpausen vorhanden sind. Dies ist lt. RIL nicht gestattet. Außerdem kommt es zu einer unwirtschaftlichen zersplitterung des Auftrages. Auch würde die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN zu einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand im Verhältnis zur Gesamtvergabe führen. Hätten wir die Leistungen nicht ausgeführt hätte die Betra nicht durchgeführt werden können und dementsprechend abgesagt oder verlängert werden müssen um die Ausführung vor Ort noch zu gewährleisten.