ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52832
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
MKA 002: XMC25 – Anpassung Konfiguration (MKA 2_2)
Die vorläufige Ausführungsplanung weist Abweichungen zum beauftragten Leistungsverzeichnis auf. Diese Abweichungen betreffen die Anpassung der Konfiguration der XMC25. Es werden gegenüber dem LV zusätzliche bzw. geänderte Schnittstellenkarten erforderlich.
Die betreffenden Leistungen zur Anpassung der XMC25 stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen auszuführenden Leistungen und können hiervon technisch nicht getrennt werden. Es handelt sich um Ergänzungen bzw. Änderungen der stets zu erbringenden Leistung und keine eigenständigen, in sich abgeschlossenen Leistungen. Die Ausführung muss deshalb im Zuge der übrigen Arbeiten erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen gesondert an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben.