Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Boden Flur Hoyerswerda
Zwischen dem Bedien- und dem Technikraum im Verwaltungsgebäude Hoyerswerda befindet sich ein Flur. Innerhalb der beiden Räumen wird ein aufgeständeter Fußboden errichtet. Im Flur im Türbereich der beiden Räumen wird Linoleum direkt auf dem Fußboden verlegt. Hierfür muss dieser Fußboden hergerichtet werden, weshlab auch diese Leistung zum Schleifen und Spachteln an den Hauptbauauftragnehmer beauftragt wird.
Lückenschluss Weiche 65
Mit dem Lückenschluss Weiche 65 entfällt die enge Verschachtelung am Abzweig Weiche 66. Damit einhergehend muss das Endteil der Weiche 66 regelkonform auf die Situation freie Lage angepasst werden. Dies erfordert ein Wechsel der Schwellen im Stammgleis als auch im Abzweig. Im Bestand des Abzweiges erfolgt eine Anpassung mit der zum BÜ hin durchgehend B90 Schwellen eingebaut werden müssen, sodass es keinen weiteren Wechsel der Oberbauart in diesem Bereich gibt. Infolge eines Ortstermins mit AG, AN und ALV zur Präzisierung der Ausführung ergibt sich hiermit eine zusätzliche Leistung, hinsichtlich des Endzustandes der freien Lage Weiche 66.
Ausbau Isolierstoß
Im Rahmen der ESTW Umstellung in BEB sieht der PT 1 an der Stelle die Installation eines neuen Achszählers vor. Auf Grund der örtlichen Schienensituation im Bestand hinsichtlich vorhandener Schweißungen, Bohrungen etc. ist die Möglichkeit des geringfügigen Versetzens des Achszählers einhergehend mit der üblichen Überbrückung des ISO Stoßes nicht mehr regelkonform machbar. Damit wird es erforderlich oberbautechnisch eine fachlich korrekte Lösung anzuwenden mit dem Einbau einer entsprechenden Ersatzschiene als sichere Basis für die Installation des LST Elementes an dieser definierten Streckenstation.
Der AN ist mit der gesamthaften Ausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Bauleistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bausausführung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.