Anmietung von Multifunktionssystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 16-2022-00006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]8
Fax: +0[gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Multifunktionssystemen
Anmietung von Multifunktionsgeräten der Leistungsklassen 1 bis 8 inkl. Reparatur, Service und Wartung (ausgenommen Papier).
Multifunktionsgeräte Leistungsklasse 1 bis 7
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Auftragsgegenstand ist die Anmietung von ca. 1.661 neuen Multifunktionssystemen der Leistungsklassen 1-7, einschließlich Reparatur, Service und Wartung (ausgenommen Papier).
Produktionssysteme Leistungsklasse 8
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Auftragsgegenstand ist die Anmietung von ca. 6 neuen Produktionssystemen der Leistungsklasse 8, einschließlich Reparatur, Service und Wartung (ausgenommen Papier).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Beschreibung des Unternehmens mit mindestens folgenden Angaben:
o Name, Hauptsitz
o die für den Auftrag zuständige Niederlassung
o organisatorischer Aufbau
o Leistungsspektrum
o Leistungsschwerpunkt
Eigenerklärung über Zertifizierungen bzw. sonstige Nachweise geprüfter Qualitätssicherungssysteme (DIN ISO 9001 oder gleichwertig - in Anlage 3 - Eigenerklärung enthalten)
Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregisters.
Darstellung der Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre. Bestätigen Sie, dass Ihr
Unternehmen einen Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von mindestens jeweils 6 Mio € brutto (LOS 1) pro Jahr bzw. 500.000 € brutto (LOS 2) pro Jahr aufweist.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Subunternehmen werden die
Angaben für die Wertung addiert.
Mindestumsatz: 6 Mio € je Jahr (LOS 1) bzw. 500.000 € (LOS 2)
1. Nennen und beschreiben Sie kurz ein abgeschlossenes Referenzprojekt - vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand - mindestens 1000 Systeme in 80 verschiedenen Liegenschaften. Hierfür steht ausschließlich das in Anlage 2 aufgeführte Referenzformblatt zur Verfügung. Für das einzureichende Referenzprojekt im LOS 2 ist keine Mindestanzahl von Geräten und Standorten erforderlich.
2. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter im Servicebereich mit folgenden Angaben:
o Mitarbeiter in der Störungsannahme (Mindestanzahl 15 Personen)
o Mitarbeiter Servicetechniker bzw. IT-Fachleute in der zuständigen Niederlassung (Gesamtmindestanzahl 15 Personen)
Für LOS 2 ist keine Mindestanzahl von Personen erforderlich.
3. Eigenerklärung zur Einhaltung der im CE - Zeichen und Konformitätserklärung geforderten Werte (in Anlage 3 enthalten).
4. Eigenerklärung, dass die zum Einsatz kommenden Laser
mindestens der Klasse 1 (EN 60825-1) entsprechen (in Anlage 3 enthalten).
5. Eigenerklärung, dass alle Geräte frei von Selen, Blei, Quecksilber, Cadmium und deren Verbindungen als Hauptbestandteil sind (in Anlage 3 enthalten)
(Findet keine Anwendung auf die Systeme der LK 7 und LK 8).
6. Bestätigung durch den Bieter, dass der Toner die Normen der ISO/IEC 19752 für Monogeräte und die ISO/IEEC 19798 für Farblaser erfüllt (in Anlage 3 enthalten).
7. Eigenständiger Nachweis (nicht in Anlage 3 - Eigenerklärung aufgeführt) der Zertifizierung nach "Blauer Engel" RAL-UZ-219 oder gleichwertig. Geräte, welche nach der RAL-UZ-205 zertifiziert wurden sind ebenfalls zulässig, sofern der Antrag auf Zertifizierung nach RAL-UZ-219 bereits gestellt wurde und nachgewiesen wird (Kopie des Antrags ist als Nachweis beizufügen). Bei Verwendung einer alternativen Zertifizierung, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese die Erfüllung der Einzelkriterien (zulässige Höchstwerte) sicherstellt (findet keine Anwendung auf die Systeme der LK 7 und 8).
8. Unterschriebener Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO - siehe Anlage 4.
Ein abgeschlossenes Referenzprojekt vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand - mindestens 1000 Geräte in 80 verschiedenen Liegenschaften.
Für LOS 2 ist keine Mindestanzahl von Geräten und Standorten
erforderlich.
Mitarbeiter in der Störungsannahme (Mindestanzahl 15 Personen)
Mitarbeiter Servicetechniker bzw. IT-Fachleute in der zuständigen Niederlassung (Gesamtmindestanzahl 15 Personen).
Für LOS 2 ist keine Mindestanzahl von Personen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).