21FEI49731 RSTW SpDrS60 Bf. Wandsbek, signaltechn. Baufeldfreimachung, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49731
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
21FEI49731 RSTW SpDrS60 Bf. Wandsbek, signaltechn. Baufeldfreimachung, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
21FEI49731 RSTW SpDrS60 Bf. Wandsbek, signaltechn. Baufeldfreimachung, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
RSTW SpDrS60 Bf. Wandsbek, signaltechn. Baufeldfreimachung, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ein weiterer Fahrtanzeiger soll zurück gebaut werden
m Projekt S4 wird der BZ0-1 als Baufreiheitsmaßnahme ausgeführt. Im Rahmen der Kabelumschaltung werden alte Kabel abgeklemmt und zurück gebaut um die weiteren Baumaßnahmen zu ermöglichen. Die Außerbetriebnahme und der Rückbau von Fahrtanzeigern wird durch Fa. Siemens durchgeführt. Ein Fahrtanzeiger wurde in der Vergabe nicht berücksichtigt und muss nun zur Herstellung des BZ0-1 außer Betrieb genommen werden. Der Auftragnehmer Siemens ist bereits auf der Baustelle eingerichtet und kann die Arbeiten in Verbindung mit der gleichen Arbeit an einem anderen Fahrtanzeiger ausführen. Eine Vergabe an einen weiteren AN würde zusätzliche Kosten für die Baustelleneinrichtung erzeugen. Siemens soll die Arbeiten im Februar durchführen. Eine Vergabe an einen neuen AN wäre sowohl terminlich als auch wirtschaftlich schlechter zu bewerten.