81280614-Deutsch-Intensivsprachkurs für Pflegekräfte Kerala/Indien Referenznummer der Bekanntmachung: 81280614
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81280614-Deutsch-Intensivsprachkurs für Pflegekräfte Kerala/Indien
Das Projekt Triple Win verfolgt das Ziel, die unterschiedlichen Interessen Deutschlands, der Herkunftsländer Philippinen, Bosnien-Herzegowina, Tunesien, Indonesien und Indien und der Fachkräfte in Ausgleich zu bringen. Die Gewinnung und Vermittlung der Pflegekräfte durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen vor Ort, sowie die vorbereitenden und flankierenden Maßnahmen der GIZ GmbH, zielen langfristig darauf ab, eine Infrastruktur für Fachkräftemobilität durch Abstimmung der Ausbildungsstandards und des Mobilitätsmanagements zu etablieren.
Die sprachliche Einstufung, Durchführung der Sprachkurse und Prüfungen im Rahmen des Projekts Triple Win in Kerala / Indien sollen dazu führen, dass Pflegekräfte das Niveau B1 der deutschen Sprache erlernen und durch das B1-Zertifikat zu belegen, welches die Einreisevoraussetzung vor Beginn der Arbeitsaufnahme in Deutschland darstellt.
00000 Indien
Das Projekt Triple Win zielt darauf ab, ein partnerschaftliches Mobilitätsmanagement durch transparent und standardisiert koordinierte Vermittlungsprozesse zu etablieren, Integrationsprozesse von ausländischen Pflegekräften durch fachliche und sprachliche Prüfung/Vorbereitung und bedarfsorientierte Begleitung, aber auch die entwicklungspolitischen Unbedenklichkeit (WHO Kodex) und Maximierung der positiven Effekte für die Herkunftsländer der Fachkräfte durch flankierende Maßnahmen abzusichern, um so langfristig eine Infrastruktur für Fachkräftemobilität durch Abstimmung der Ausbildungsstandards und des Mobilitätsmanagements zu erproben.
Der Fokus des vorliegenden Auftrags liegt auf der Organisation und Durchführung der Sprachausbildung der projektteilnehmenden Pflegekräfte in Kerala / Indien bis zum Niveau B1 der deutschen Sprache und wird durch das Erlangen des B1-Zertifikats belegt.
Der Umsetzungserfolg dieser Maßnahmen bemisst sich an der Zahl der erfolgreichen sprachlichen Qualifizierung indischen Pflegefachkräfte. Dazu umfasst dieser Auftrag u.a. folgende inhaltlichen Kernelemente:
- Kapazitäten zur Durchführung von Intensivsprachkursen bis Niveau B1 der deutschen Sprache für Projektteilnehmer an mindestens einem Ort in Kerala / Indien in Präsenz- und Onlineformaten durch geeignetes Fachpersonal
- Durchführung von Zertifikat B1-Prüfungen entsprechend der vier Zertifikate, die durch die Deutsche Botschaft vorgegeben sind
- Qualitätsmerkmale - insbesondere berufsbezogenes Lernen im Bereich Pflege und Vorbereitung der Teilnehmer auf eine Wiederholungsprüfung bzw. Aufrechterhaltung des Sprachniveaus bis zur Ausreise nach Deutschland
- Kontinuierlicher Beitrag zum Wirkungsorientierten Monitoring des Projekts durch monatliche Berichterstattung über das Sprachniveau der Teilnehmer*innen sowie zeitnahe Rückmeldung der Prüfungsergebnisse
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands (aktueller Registerauszug ist einzureichen).
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren mind. EUR 1,5 Mio.
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres mind. 15 Personen.
Es ist erforderlich Referenzprojekte im Fachgebiet "Sprachvermittlung Deutsch für Fachkräfte" und Referenzprojekte zur "Sprachvermittlung Deutsch für Pflegekräfte" mit einem Mindestauftragsvolumen i. H. v. EUR 120.000,00 zu benennen.
1. Mindestens 4 Referenzprojekte im Fachgebiet "Sprachvermittlung Deutsch für Fachkräfte", hiervon mindestes ein Referenzprojekt zur "Sprachvermittlung Deutsch für Pflegekräfte" und mindestens 1 Referenzprojekt in Indien in der Sprachvermittlung für Fachkräfte in den letzten drei Jahren.
2. Im Rahmen der Auswertung werden nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen i. H. v. EUR 120.000,00 berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YS1G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.