Sicherungsleistung für die Oberleitungserneuerung Rottendorf-Iphofen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistung für die Oberleitungserneuerung Rottendorf-Iphofen
BA 1 Dettelbach – Rottendorf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BA 1 Dettelbach – Rottendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dettelbach - Rottendorf
BA 1 Dettelbach – Rottendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
02 - Vertragsinhalt war die Sicherung einer Oberleitungsbaumaßnahme gegen gefahren aus dem Bahnbetrieb.
Die Sicherung fand, auf Grundlage von Vorabstimmungen mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle,
durch eine feste Absperrung sowie Sicherungsaufsichtskräfte und Absperrposten statt. Im Nachtrag macht der AN die Kosten für
den zusätzlichen Einsatz von Helfern im Bahnbetrieb geltend.
Im Rahmen der Bauausführung Bauausführung wurde bekannt dass eine
HOA im Bereich der Baumaßnahme umfahren wird. Diese Umfahrung
macht eine technische Ortung von Heißläufern unmöglich. Daher war als
Sicherungsmaßnahme der Einsatz von Helfern im Bahnbetrieb
notwendig. Lage und Vorkommen der HOA im Baubereich waren
unbekannt. Weder in der Mitzeichnung noch in allen der Bauausführung
vorangehenden Planungsphasen und baubetrieblichen Anmeldungen
wurde die HOA erkannt. Die Änderung waren trotz Sorgfalt nicht vorhersehbar. Der Gesammtcharakter des Auftrags bleibt
unverändert.