VDE8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, PA21-2.Baustufe, LBP-Maßnahmen ca. km 46,00 – 56,165 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA56318
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, PA21-2.Baustufe, LBP-Maßnahmen ca. km 46,00 – 56,165
VDE8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, PA21-2.Baustufe, LBP-Maßnahmen ca. km 46,00 – 56,165, Landschaftsbauarbeiten: Eingrünung, Rekultivierung, Reptilienschutzzäune, Pflegearbeiten
Altendorf - Hirschaid - Strullendorf
Eingrünung von Bahnanlagen, Straßen, Wege und Regenrückhaltebecken, Hochstamm, Solitär- und Gehölzpflanzungen, Rekultivierung und Entwicklung von Grünlandflächen, Herstellung von trocken-sandigen Lebensräumen für die Zauneidechse, sowie um entsprechende Leistungen zum Schutz, zur Sicherung und zur Pflege der Ansaatflächen und Gehölze
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VDE8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, PA21-2.Baustufe, LBP-Maßnahmen ca. km 46,00 – 56,165
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.