Sicherungsleistungen für das Projekt EÜ Werner-von-Siemensstraße in Bruchsal Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56157
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen für das Projekt EÜ Werner-von-Siemensstraße in Bruchsal
Sicherungsleistungen für das Projekt EÜ Werner-von-Siemensstraße in Bruchsal
Sicherungsleistungen für das Projekt EÜ Werner-von-Siemensstraße in Bruchsal: Sicherungsaufsicht und Sicherungspersonal, Feste Absperrung, Bauaffine Dienstleistungen (Signalisierung, Bahnerdungsberechtigter, Schaltantragsteller)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Unter Maßgabe des Verbändepapiers Sicherungsleistungen dürfen Sicherungsleistungen im Nicht-Offenen Verfahren ausgeschrieben werden und die Auswahl der Bewerber im Nicht-Offenen Verfahren nach §48(9) SektVO aus der Präqualifikationsliste für die ausschreibungsgegenständlichen Sicherungsleistungen vorgenommen werden. Bei Verwendung von Bundesmitteln dürfen Sicherungsleistungen gem. Ziffer I.2 der Anlage 10 zur LuFV II ("Verbändepapier") Sicherungsleistungen unabhängig vom Erreichen des Schwellenwertes im offenen und nicht-offenen Verfahren ausgeschrieben und vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen für das Projekt EÜ Werner-von-Siemensstraße in Bruchsal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.