Korridor Riedbahn, Umweltfachliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55247
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Korridor Riedbahn, Umweltfachliche Bauüberwachung
Die Stellwerke auf der Strecke 4010 von Mannheim-Waldhof bis Walldorf sollen durch drei ESTW-Z in Mannheim-Waldhof, Gernsheim und Walldorf sowie durch vier ESTW-A in Lampertheim, Biblis, Riedstadt-Goddelau und Groß-Gerau Dornberg ersetzt werden. Im Zusammenhang mit der Errichtung des ESTW soll die LZB-Ausrüstung durch das Zugsicherungssystem ETCS Level 2 (mit Signalen) ersetzt werden.
Zugehörige Zusammenhangsmaßnahmen sowie alle Oberbaumaßnahmen werden in dem Baubereich als Korridormaßnahme gebündelt.
Die vorliegende Vergabe umfasst die umweltfachliche Bauüberwachung für das Projekt Korridor Riedbahn. Die Bauzeit der hier zu vergebenden Überwachungsleistungen wird auf ca. sechs Jahre angesetzt.
Die vorliegende Vergabe umfasst die umweltfachliche Bauüberwachung für das Projekt Korridor Riedbahn. Die Bauzeit der hier zu vergebenden Überwachungsleistungen wird auf ca. sechs Jahre angesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Korridor Riedbahn, Umweltfachliche Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.