Erneuerung Tunnel Homerich und Enzweiler, Geotechnischer und tunnelbautechnischer Gutachter Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57182
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Tunnel Homerich und Enzweiler, Geotechnischer und tunnelbautechnischer Gutachter
Der Homericher und der Enzweiler Tunnel befinden sich auf der Strecke 3511 von Bingen nach Saarbrücken. Der 392 m lange Homericher Tunnel (Bahn-km 68,5+25 – Bahn-km 68,9+19) liegt in der Gemeinde Idar-Oberstein, im Landkreis Birkenfeld im Bundesland Rheinland-Pfalz. Der 465 m lange Enzweiler Tunnel (Bahn-km 69,1+64 – Bahn-km 69,6+29) liegt ebenfalls im Landkreis Birkenfeld im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Die Tunnel werden nacheinander mit der Tunnel-im-Tunnel Methode mittels eines Tunnelaufweitungssystems (TAS) aufgeweitet und mit einer neuen wasserundurchlässigen Betoninnenschale versehen.
Der geo- und tunnelbautechnische Gutachter berät den AG bei der beschriebenen Baumaßnahme während der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und während der Bauausführung.
Der Homericher und der Enzweiler Tunnel befinden sich auf der Strecke 3511 von Bingen nach Saarbrücken. Der 392 m lange Homericher Tunnel (Bahn-km 68,5+25 – Bahn-km 68,9+19) liegt in der Gemeinde Idar-Oberstein, im Landkreis Birkenfeld im Bundesland Rheinland-Pfalz. Der 465 m lange Enzweiler Tunnel (Bahn-km 69,1+64 – Bahn-km 69,6+29) liegt ebenfalls im Landkreis Birkenfeld im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Die Tunnel werden nacheinander mit der Tunnel-im-Tunnel Methode mittels eines Tunnelaufweitungssystems (TAS) aufgeweitet und mit einer neuen wasserundurchlässigen Betoninnenschale versehen.
Der geo- und tunnelbautechnische Gutachter berät den AG bei der beschriebenen Baumaßnahme während der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und während der Bauausführung.
Optional sind die Leistungen zu den Ortsbrustkartierungen während der Bauausführung und die Dokumentation zum Abschluss der Bauzeit vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
2.) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
3.) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
a) Erfahrungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
1.) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ist ein Ingenieurdienstleister und/oder Gutachterbüro für den Tätigkeitsbereich Tunnelbau:
Nachweis von geotechnischen und tunnelbautechnischen Beratungsleistungen während der Ausschreibung und während der Bauausführung im Bereich der Tunnelerneuerung und/oder -neubau (konventioneller Vortrieb und Ortbetoninnenschale) durch mind. 3 Referenzprojekte in den letzten 10 Jahren. Summe der Tunnellängen der Referenzprojekte > 1500 m. Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Ansprechpartner, Tunnellänge, Leistungszeitraum, Leistungsinhalt.
b) Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die vorgesehene/n leitende/n Mitarbeiter/in
1.) Nachweis von geotechnischen und tunnelbautechnischen Beratungsleistungen während der Ausschreibung und während der Bauausführung im Bereich der Tunnelerneuerung und/oder -neubau (konventioneller Vortrieb und Ortbetoninnenschale) durch mind. 2 Referenzprojekte in den letzten 10 Jahren. Summe der Tunnellängen der Referenzprojekte > 1200 m
2.) Darstellung der beruflichen Erfahrung im Bereich Tunnelbau für den Tätigkeitsbereich eines geotechnischen und tunnelbautechnischen Gutachters von mind. 8 Jahren
3.) Die Ausführung von Ortsbrustkartierungen ist ebenfalls nachzuweisen über Referenzprojekte, mind. 1 Referenzprojekt in den letzten 10 Jahren
4.) Die Maßnahme erfordert Leistungen durch einen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) anerkannten Gutachter im Sachgebiet Geotechnik für den Tätigkeitsbereich Tunnelbau.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft benennt den vorgesehenen EBA-anerkannten Gutachter Sachgebiet Geotechnik für den Tätigkeitsbereich Tunnelbau.
Die Erklärung über die Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen für diesen Bereich ist möglich.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
a) OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
b) Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
c) gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH Baugrundinstitut
d) DB Engineering & Consulting GmbH
2.) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.